Das Bürgeramt der Stadt Zwickau erinnert daran, die Gültigkeit von Personalausweisen zu prüfen und rechtzeitig neue Dokumente zu beantragen. Die Antragsstellung und Abholung erfolgt im Bürgerservice im Rathaus.
Entsprechend des Personalausweisgesetzes ist jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dieser Pflicht kommt man auch mit einem gültigen Reisepass nach. Es ist die Aufgabe jedes Einzelnen, die Gültigkeitsdauer seines Personaldokuments zu prüfen und rechtzeitig ein neues Dokument zu beantragen. Besitzt man vorsätzlich kein gültiges Dokument, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Dauer der Ungültigkeit.
Als Pass- und Personalausweisbehörde ist der Bürgerservice im Rathaus für diese Angelegenheiten zuständig. Für die Beantragung sind die persönliche Vorsprache, ein aktuelles biometrisches Passbild sowie eine Geburts- oder Eheurkunde erforderlich, also die Urkunde, die den aktuellen Namen enthält. Die Gebühr ist bei der Antragsstellung zu entrichten. Das Dokument kann in der Regel nach 2-3 Wochen abgeholt werden.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Behörde zu finden. Für eine Beratung im Einzelfall steht der Bürgerservice zur Verfügung (Bürgertelefon: 0375 830, E-Mail: buergerservicezwickaude). Geöffnet hat der Bürgerservice am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 18 Uhr, am Mittwoch von 13 bis 18 Uhr sowie am Samstag von 8 bis 13 Uhr.
Geschlossen ist jedoch am 27. Dezember 2014 sowie am 2. und 3. Januar 2015.