Das Bürgeramt informiert:
Seit September 2012 findet im Zwickauer Rathaus einmal wöchentlich eine kostenlose Rechtsberatung durch einen Anwalt statt. Diese Dienstleistung wird seither gern angenommen. Was viele Bürger nicht wissen: Für die Sprechstunde kann auch ein Gebärdendolmetscher oder ein sonstiger Übersetzer erbeten werden.
Die Stadt Zwickau beteiligt sich mit der Beratungsstelle an einem Projekt des Sächsischen Staatsministeriums für Justiz und Europa und der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Es handelt sich um ein zusätzliches Angebot zu den bei Gericht erhältlichen Beratungshilfescheinen und richtet sich an Ratsuchende ohne Rechtsschutzversicherung.
Einkommensschwache Bürger können jeden Dienstag zwischen 15 und 17 Uhr im Raum 1.20 (Rathaus, 1. OG) vorsprechen. Eine Terminvergabe oder telefonische Beratung erfolgt nicht. Jeder Ratsuchende muss seine Bedürftigkeit im Vorfeld des Gesprächs schriftlich bestätigen; entsprechende Formulare werden an Ort und Stelle ausgegeben. Sollte ein Gebärdendolmetscher oder sonstiger Sprachmittler benötigt werden, kann dies zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Termin im Bürgerservice angemeldet werden.
Für weitere Fragen rund um die anwaltliche Beratungsstelle steht der Bürgerservice im Rathaus zur Verfügung (Bürgertelefon: 0375 830; E-Mail: buergerservicezwickaude).