Stadtverwaltung bereitet Ausschreibung für Stelle des Baubürgermeisters vor

veröffentlicht am: 07.08.2014

Nach dem plötzlichen und tragischen Tod von Bürgermeister Rainer Dietrich bereitet die Stadtverwaltung nun die Ausschreibung für die Neubesetzung der Beigeordnetenstelle vor. Geplant ist, dass die Ausschreibung Ende August im Amtsblatt und im Internet veröffentlicht wird. Die Wahl im Stadtrat soll in der Novembersitzung erfolgen.

„Es fällt uns sehr schwer, so kurz nach dem Tod Rainer Dietrichs diese Vorbereitungen anzugehen," betont Zwickaus Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß, „allerdings sind uns durch die Sächsische Gemeindeordnung Fristen gesetzt." So muss die Wahl eines neuen Bürgermeisters spätestens vier Monate nach dem Ableben erfolgen. Die Stelle ist außerdem mindestens zwei Monate vor der Wahl öffentlich auszuschreiben.

Die Anzahl von insgesamt zwei Beigeordneten ist in der Hauptsatzung der Stadt Zwickau geregelt. Dabei ist sich Pia Findeiß mit ihrem erstem Stellvertreter, Bürgermeister Bernd Meyer, einig, dass die bevorstehenden Aufgaben auch weiterhin einen eigenen Beigeordneten bzw. eine eigene Beigeordnete erfordern. „Beispiele wie der B-Plan für das ehemalige RAW-Gelände, der Neubau einer Sporthalle für das Clara-Wieck-Gymnasium oder die geplante Sanierung des Theaters belegen, welche Herausforderungen im Baudezernat zu bewältigen sind.", so Findeiß. Abgestimmt hat die Oberbürgermeisterin die Vorgehensweise unter anderem mit dem Vorsitzenden der CDU-Stadtratsfraktion. Rainer Dietrich war Mitglied der CDU und bis zu seiner Wahl als Bürgermeister selbst Vorsitzender der Stadtratsfraktion gewesen.

Die Beigeordneten, die in Zwickau die Amtsbezeichnung „Bürgermeister" führen, werden vom Stadtrat als hauptamtliche Beamten auf Zeit mit einer Amtszeit von sieben Jahren gewählt. Im Falle der von der Stadtverwaltung geplanten Wahl im November würde der Nachfolger bzw. die Nachfolgerin von Rainer Dietrich - je nach Amtsantritt - bis mindestens 2021 das Amt ausüben. Aktuell gehören zum Dezernat Bauen das Umweltbüro, das Bauplanungsamt, das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz, das Liegenschafts- und Hochbauamt, das Tiefbauamt, das Garten- und Friedhofsamt sowie die Stabsstelle Wismutangelegenheiten.