Jetzt gibt es eine sinnvolle Erleichterung für den Besuch der anwaltlichen Beratungsstelle: Bürger, die Übersetzungsleistungen benötigen, können einen Dolmetscher hinzuziehen. Die Erweiterung des Angebots zur kostenfreien Rechtsberatung durch die Zuziehung eines Sprachmittlers ermöglichen das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa und die Rechtsanwaltskammer Sachsen.
Sollte ein Gebärdendolmetscher oder sonstiger Sprachmittler benötigt werden, kann dies 2 bis 3 Wochen vor dem gewünschten Termin im Bürgerservice angemeldet werden: Bürgertelefon 0375-830 oder Mail an buergerservicezwickaude.
Ratsuchende können jeden Dienstag zwischen 15 und 17 Uhr im Raum 1.20 (Rathaus 1. OG) vorsprechen. Eine telefonische Beratung erfolgt nicht.
Die Stadt Zwickau beteiligt sich seit September 2012 an dem Projekt. Es handelt sich um ein zusätzliches Angebot zu den bei Gericht erhältlichen Beratungshilfescheinen und richtet sich an einkommensschwache Einwohner ohne Rechtsschutzversicherung. Jeder Ratsuchende muss seine Bedürftigkeit im Vorfeld des Gesprächs schriftlich bestätigen. Entsprechende Formulare werden an Ort und Stelle ausgegeben.