Landtagswahl 2014 – das Bürgeramt bittet um Unterstützung

veröffentlicht am: 08.07.2014

Das Bürgeramt informiert:

Ca. 200 Wahlhelfer werden noch zur organisatorischen Absicherung benötigt

Wahlen sind die Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die von der aktiven Teilnahme der Bürger lebt. Um die reibungslose Durchführung der in rund sieben Wochen stattfindenden Landtagswahl abzusichern, bittet das Bürgeramt darum, sich als Wahlhelfer zu engagieren. Von den insgesamt rund 550 Wahlhelferpositionen sind derzeit noch ca. 200 unbesetzt. Informationen und die Bereitschaftserklärung sind unter www.zwickau.de/wahlen zu finden.

Die Wahllokale sind am 31. August von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der jeweilige Wahlvorstand setzt sich aus dem Vorsteher und seinem Stellvertreter sowie einem Schriftführer und drei bis fünf Beisitzern zusammen. Zu den Aufgaben gehört insbesondere, die Wahlberechtigungen zu prüfen, Stimmzettel auszugeben und nach 18 Uhr das Wahlergebnis auszuzählen. Vorkenntnisse sind wünschenswert aber nicht zwingend erforderlich.

Wahlhelfer müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und der deutschen Sprache mächtig sein. Sie dürfen weder selbst zur Wahl stehen noch als Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt sein. Des Weiteren sollten sie gesundheitlich in der Lage sind, das Ehrenamt auszuüben und teamfähig sein.

In der Regel arbeiten Wahlvorstände in zwei Schichten, wobei im Vorfeld abgesprochen werden kann, wer vormittags und wer nachmittags arbeitet. Zur Stimmauszählung müssen alle Mitglieder anwesend sein. Für die Tätigkeit bezahlt die Stadt Zwickau eine Aufwandsentschädigung, die je nach Funktion zwischen 30 und 45 Euro beträgt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in einem Briefwahlvorstand mitzuwirken. Seine Mitglieder treffen sich am Wahlsonntag erst um 15 Uhr. Sie entscheiden über die Zulassung von Wahlbriefen und beginnen ebenfalls ab 18 Uhr mit der Auszählung der Stimmen.

Im Vorfeld der Landtagswahl finden Anfang August Schulungen für die Vorsteher, Schriftführer und Stellvertreter statt. In der Bereitschaftserklärung können zudem Wünsche zum Einsatzort und zur Funktion angegeben werden. Sollte es Absprachen im Vorfeld gegeben haben, wer mit wem in einem Wahllokal arbeiten möchte, so sollte dies in der Bereitschaftserklärung vermerkt werden.

Interessenten wenden sich bitte an das Bürgeramt, Bereich Wahlen. Die Mitarbeiter stehen für Fragen gerne zur Verfügung (Wahlstab, Verwaltungszentrum, Haus 4, Eingang A, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Tel.: 0375 831205, Fax: 0375 831212, E-Mail: wahlhelferzwickaude, Internet: www.zwickau.de/wahlen).