Die Stadtverwaltung hat die Überprüfung der Ergebnisse der Stadtratswahl wie geplant abgeschlossen. 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten seit 30. Juni sämtliche Stimmzettel erneut ausgewertet. Die Ergebnisse der erneuten Analyse werden an die Rechtsaufsichtsbehörde übermittelt. Das Landratsamt entscheidet dann über das Wahlergebnis.
Die acht Teams, die alle in den 71 Wahlbezirken abgegebenen Stimmen zählten, konnten ihre Arbeit bis Freitagmittag abschließen. Das Bürgeramt prüft nun die Niederschriften. „Festzuhalten ist, dass die Wahlvorstände bereits am 25. Mai zuverlässig ausgezählt haben!", betont Bernd Meyer, Bürgermeister für Finanzen und Ordnung. Der Unterschied zwischen dem vorläufigen Ergebnis in der Wahlnacht und dem endgültigen Ergebnis sei primär auf Fehler beim Führen und Auswerten der Zähllisten zurückzuführen. Diese Unstimmigkeiten waren bereits durch das Bürgeramt festgestellt worden, das die Niederschriften der Wahlbezirke nach dem Wahltag und vor der Sitzung des Gemeindewahlausschusses kritisch analysiert hatte. „Wir können und wollen der Entscheidung des Kreiswahlleiters nicht vorgreifen", betont Meyer, „von einer Änderung in der Sitzverteilung gehen wir jedoch aktuell nicht aus."
Zugleich erläuterte er erneut mit Verweis auf das Schreiben des Landratsamtes vom 26. Juni den Umstand, dass die Überprüfung der Wahlergebnisse nicht öffentlich erfolgte. Dort hatte die Rechtsaufsichtsbehörde ausdrücklich dargelegt, dass die Überprüfung keine Ermittlung des Wahlergebnisses nach § 40 KomWO (Kommunalwahlordnung) darstellt. In diesem Paragrafen ist unter anderem die Herstellung der Öffentlichkeit während der Auszählung geregelt. Des Weiteren wurde in dem Schreiben ebenfalls ausdrücklich erwähnt: „Insbesondere müssen keine Wahlvorstände eingerichtet oder die Öffentlichkeit im Sinne des § 40 Abs. 2 KomWO hergestellt werden." Diese Formulierung war für die Stadtverwaltung eindeutig. Unabhängig davon wurde der Bewerberin, die beim Landratsamt Einspruch eingelegt hatte, außerdem angeboten, sich selbst ein Bild von der Überprüfung zu machen. Diese Möglichkeit hat sie am Donnerstag vergangener Woche genutzt.
Das Prüfergebnis wird bis zum 9. Juli dem Landratsamt Zwickau übergeben. Bereits im Vorfeld war die Bitte geäußert worden, dass die Rechtsaufsichtsbehörde daraufhin kurzfristig einen Bescheid zur Stadtratswahl erlässt. Damit bestünde weiterhin die Chance, dass die konstituierende Sitzung des Stadtrates wie geplant am 7. August stattfinden kann.