Seit gestern liegt der Stadtverwaltung die Stellungnahme des Landratsamtes zur Stadtratswahl vor. Die Rechtsaufsichtsbehörde hält es für erforderlich, das ermittelte Wahlergebnis komplett zu überprüfen. Die Stadtverwaltung wird daher in der kommenden Woche alle Stimmen erneut zählen.
Diese Überprüfung wird ab Montag, dem 30. Juni von insgesamt 45 Mitarbeitern vorgenommen, die im Verwaltungszentrum und in den Verwaltungsgebäuden in der Innenstadt zusammenkommen. Da die Bediensteten aus verschiedenen Ämtern und Büros stammen, werden für die Bürgerinnen und Bürger keine gravierenden Auswirkungen zu spüren sein. Jeder der 63 Wahlbezirke und acht Briefwahlbezirke wird von jeweils unterschiedlichen Teams ausgezählt. Dabei wird außerdem sichergestellt, dass keiner der Bediensteten einen Bezirk prüft, in dem er am 25. Mai als Wahlhelfer tätig war.
Das Bürgeramt geht davon aus, dass die dementsprechende Prüfung innerhalb einer Woche abgeschlossen werden kann. Nachdem im Anschluss die Wahlniederschriften durch das Bürgeramt geprüft wurden, wird das Ergebnis in der 28. Kalenderwoche an das Landratsamt übermittelt. Erst nach Abschluss der Prüfung durch das Landratsamt kann seitens der Stadt eine Aussage zum Ergebnis der Stadtratswahl getroffen werden.
Bei der Stadtratswahl am 25. Mai hatten 31.994 Personen von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Es gab 31.096 gültige und 898 ungültige Stimmzettel sowie 90.126 gültige Stimmen. Dieses vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis differierte vom vorläufigen Wahlresultat, so dass die DIE LINKE einen Sitz mehr, die SPD hingegen einen Sitz weniger erhielt. Die Korrektur ergab sich aufgrund der durch das zuständige Bürgeramt durchgeführten Prüfung im Vorfeld der Sitzung des Gemeindewahlausschusses. Bei dieser wurden einerseits sämtliche Wahlniederschriften inklusive der Zähllisten im Detail analysiert. Andererseits wurden zwei Wahlbezirke komplett nachgezählt, bei anderen erfolgte dies teilweise.
Wie das Landratsamt in seinem Schreiben, das gestern Nachmittag vorab per E-Mail einging, darlegt, sind diese Abweichungen ein Grund für die Überprüfung. Zudem erhob eine Bewerberin Einspruch. Deshalb hält es die Rechtsaufsichtsbehörde im Rahmen seiner Prüfung für erforderlich, dass die in den Wahlbezirken abgegebenen Stimmen erneut ausgezählt werden. Die Behörde weist in seiner Stellungnahme ausdrücklich darauf hin, dass die Überprüfung keine Ermittlung der Wahlergebnisse im Sinne des § 40 der Kommunalwahlordnung darstellt. Dementsprechend müssen beispielsweise keine Wahlvorstände berufen werden. Ebenso wenig ist es erforderlich, bei der erneuten Zählung die Öffentlichkeit herzustellen.