Personen ohne festen Wohnsitz, die derzeit nicht für eine Wohnung im Freistaat Sachsen gemeldet sind, sich aber seit mindestens drei Monaten gewöhnlich in Sachsen aufhalten und keine Wohnung in einem anderen Bundesland haben, sind wahlberechtigt. Wählen kann jedoch nur, wer in das Wählerverzeichnis seines Aufenthaltsortes eingetragen ist.
Wer nicht für eine Wohnung gemeldet ist oder sich erst nach Erstellung des Wählerverzeichnisses - also zwischen dem 28. Juli 2014 und 9. August 2014 - für eine Wohnung in Zwickau anmeldet, wird nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wer sein Wahlrecht ausüben möchte, kann dafür einen Antrag stellen.
Das entsprechende Formular ist im Bürgerservice im Rathaus erhältlich. Eine persönliche Antragsstellung im Bürgerservice ist während der üblichen Öffnungszeiten bis spätestens Samstag, dem 9. August 2014, 13 Uhr möglich. Schriftliche Anträge müssen bis spätestens Sonntag, dem 10. August 2014 bei der Stadtverwaltung eingehen. Fristenbriefkästen befinden sich im Verwaltungszentrum (Werdauer Str. 62) sowie am Rathaus (Hauptmarkt 1).
Für Rückfragen steht der Bürgerservice im Rathaus gern zur Verfügung.