Das Amt für Schule, Soziales und Sport informiert:
Verbände, Vereine, Kirchgemeinden sowie sonstigen Einrichtungen und Gruppierungen können in diesem Jahr wieder bis Freitag, 2. Mai 2014 Auszeichnungsvorschläge für die Würdigung des Ehrenamtes auf dem Gebiet der Seniorenarbeit einreichen.
Die notwendigen Antragsformulare/Vordrucke mit allen Auswahlkriterien sind im Rathaus, Hauptmarkt 1, Amt für Schule, Soziales und Sport
- dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr,
- donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
oder hier im Internet.
Die Auswahl und Beschlussfassung über die Auszuzeichnenden erfolgt im Juni 2014. Im Anschluss werden die Einladungen zur Auszeichnungsveranstaltung verschickt, die voraussichtlich im Oktober 2014 stattfinden wird.
Auswahlkriterien für die Auszeichnung von Personen
• Auszeichnungsvorschläge können durch einen Verein, einen Wohlfahrtsverband, eine Kirchgemeinde, Parteien, Institutionen oder sonstige Gruppierungen unterbreitet
werden.
Die Auszuzeichnenden müssen
• Bürger der Stadt Zwickau,
• 50 Jahre und älter und
• seit mindestens vier Jahren im Ehrenamt auf dem Gebiet der Senioren- und Behindertenarbeit der Stadt tätig sein.
Die Tätigkeit der Auszuzeichnenden muss
• unentgeltlich bzw. mit einer maximalen monatlichen Aufwandsentschädigung von 40 Euro oder gebunden an ein Projekt mit 20 Wochenstunden erfolgen,
• mind. 8 Stunden/Woche betragen und eine Gruppe von mindestens 10 Senioren erreichen (die Mindestpersonenzahl entfällt, wenn das Ehrenamt in einem Besuchs- und
Begleitdienst ausgeübt wird).
• Im Ausnahmefall kann der Auszuzeichnende für seine ehrenamtliche Tätigkeit geehrt werden, wenn er in besonders aufopfernder Weise für Senioren und
Behinderte der Stadt tätig ist, aber einzelne der o. g. Kriterien nicht erfüllt werden.
• Die letzte Auszeichnung für die gleiche ehrenamtliche Tätigkeit muss bereits fünf Jahre zurückliegen.
Auswahlkriterien für die Auszeichnung von Gruppen
Die auszuzeichnenden Arbeitsgruppen müssen
• seit mindestens vier Jahren in der Stadt Zwickau im Ehrenamt auf dem Gebiet der Senioren- und Behindertenarbeit der Stadt tätig sein.
• Die letzte Auszeichnung für die gleiche ehrenamtliche Tätigkeit muss bereits fünf Jahre zurückliegen.
• Auszeichnungsvorschläge sollen durch einen Verein, einen Wohlfahrtsverband, eine Kirchgemeinde, Parteien, Institutionen oder sonstige Gruppierungen unterbreitet
werden.