Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gibt es ein rechtliches Instrument, auf Diskriminierungen zu reagieren und sich gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen im Alltag oder im Berufsleben zu wehren. Viele Menschen sind sich jedoch nicht immer bewusst, ob sie benachteiligt oder diskriminiert wurden. Etliche sind zudem unsicher, wie sie im konkreten Fall reagieren können und sollen. Gleiches gilt für Probleme und Nachteile bei der Integration.
Die Stadt Zwickau richtet daher ab April ein entsprechendes Beratungsangebot ein. Menschen, die benachteiligt oder diskriminiert wurden, die davon erfahren haben oder die Integrationsprobleme kennen, können sich im Rathaus kostenlos informieren und aufklären lassen. Durchgeführt wird die Antidiskriminierungs- und Integrationsberatung gemeinsam von der Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragten der Stadt und der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer. Mit dem neuen Angebot soll eine allgemeine Anlaufstelle für Einwohner der Stadt Zwickau geschaffen werden, die aber weder Rechts- noch psychologische Beratung sein kann.
Die Beratung findet jeweils am ersten Donnerstag des Monats in der Zeit von 15 bis 17 Uhr im Rathaus, Raum 1/20 und 1/24, statt. Der erste Termin ist dementsprechend der 3. April 2014.
Fragen zur Antidiskriminierungs- und Integrationsberatung beantwortet die Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte der Stadt Zwickau, Ulrike Lehmann