Die Stadt Zwickau hat heute per Post den Bescheid des Landratsamtes zum Haushalt 2014 erhalten. Mit Schreiben vom 26. Februar bestätigt die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung, die am 30. Januar vom Stadtrat mit 37 Ja-, bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen worden war. Der Haushalt muss nun entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgelegt werden.
Das Landratsamt hat mit seinem Bescheid zwei Auflagen erteilt. Zum einen muss die Stadt bis 31. März 2014 die Aufstellung der Eröffnungsbilanz abschließen, was aus Sicht der Finanzverwaltung machbar ist. Zum anderen sollen die Vorhaben „Sächsische Landesausstellung 2018" und „Neubau eines Fußballstadions" einer „besonderen Aufmerksamkeit" unterzogen werden. Erteilt wird diese Auflage, um die stetige Aufgabenerfüllung der Stadt sicherzustellen: „Mit den beabsichtigten Vorhaben trifft die Stadt Entscheidungen, die erhebliche Auswirkungen auf ihre künftige Handlungsfähigkeit haben werden. Dies erfordert eine besondere Aufmerksamkeit für die Planung und Durchführung dieser Vorhaben.", schreibt das Landratsamt.
Die Haushaltssatzung wird zwischen 13. und 19. März im Amt für Finanzen öffentlich ausgelegt, die formale Bekanntmachung erfolgt zuvor im Amtsblatt. Mit Ablauf des 19. März tritt der Haushalt dann in Kraft, so dass mit den Mitteln ab 20. März gearbeitet werden kann.