Wahlen sind die Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die von der aktiven Teilnahme der Bürger lebt. Um die reibungslose Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 abzusichern, bittet die Stadtverwaltung die Bürger, sich als Wahlhelfer zu engagieren. Gesucht werden derzeit noch rund 280 Männer und Frauen. Insgesamt kommen etwa 740 Wahlhelfer zum Einsatz.
Voraussetzungen
Wahlhelfer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und der deutschen Sprache mächtig sein. Sie dürfen weder selbst zur Wahl stehen noch als Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt sein. Des Weiteren sollten sie gesundheitlich in der Lage sein, das Ehrenamt auszuüben, und teamfähig sein.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Im Vorfeld der Europa- und Kommunalwahl finden Schulungen für den Vorsteher, Stellvertreter, Schriftführer und den stellvertretenden Schriftführer statt.
Einsatz in einem der 63 Wahllokale
Im Zwickauer Stadtgebiet gibt es 63 Wahlbezirke mit je einem Wahllokal. Ein Wahlvorstand besteht aus dem Vorsteher, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dessen Stellvertreter sowie bis zu fünf Beisitzern. Dazu kommen ab 18 Uhr noch Hilfskräfte zum Auszählen. Zu den Aufgaben eines Wahlhelfers gehören insbesondere die Prüfung der Wahlberechtigungen sowie die Ausgabe und Auszählung der Stimmzettel. Die Wahllokale sind am 25. Mai von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In der Regel arbeiten die Wahlvorstände in zwei Schichten, die im Vorfeld abgestimmt werden. Zur Stimmauszählung ab 18 Uhr müssen alle Mitglieder anwesend sein. Wahlhelfer sollten sich darauf einstellen, bis nach Mitternacht im Einsatz zu sein.
Einsatz als Briefwahlvorstand
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in einem Briefwahlvorstand mitzuwirken. Dessen Mitglieder treffen sich erst am Nachmittag des Wahlsonntages im Verwaltungszentrum, Werdauer Str. 62. Sie entscheiden über die Zulassung von Wahlbriefen und beginnen ebenfalls ab 18 Uhr mit der Auszählung der Stimmen.
Aufwandsentschädigung
Für die Tätigkeit als Wahlhelfer zahlt die Stadt Zwickau eine Aufwandsentschädigung, die je nach Funktion zwischen 20 und 60 Euro beträgt.
Kontakt
Interessenten wenden sich bitte an das Bürgeramt/Sachgebiet Statistik und Wahlen. Die Mitarbeiter stehen für Fragen gerne zur Verfügung (Neuberinplatz 1a/Eingang Katharinenstraße, 08056 Zwickau, Tel.: 0375 831205, Fax: 0375 831212, E-Mail: wahlenzwickaude). Im Internet ist der Vordruck „Bereitschaftserklärung" zu finden. In der Bereitschaftserklärung können Wünsche zum Einsatzort und zur Funktion angegeben werden.