Die gerichtliche Auseinandersetzung zur Durchsetzung von Überzahlungen gegen die ARGE Tunnel Zwickau beginnt am 30. Januar vor dem Landgericht Zwickau. Die Stadt- und Regionalbahn Zwickau Projektgesellschaft mbH i.L. (SRZ i.L.), welche sowohl mit der Auftragsvergabe an die am Projekt beteiligten Unternehmen als auch mit der Baubegleitung beauftragt war, hat im vergangenen Jahr Klage gegen die ARGE Tunnel (HOCHTIEF Solutions AG und Alpine Deutschland AG) einreichen müssen und fordert derzeit rd. 2,7 Mio. EUR zurück.
Der sogenannte B 93-Tunnel wurde im Dezember 2007 offiziell übergeben. Das Bauwerk führt nicht nur zur deutlichen Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, sondern dient zugleich der Verbesserung des Hochwasserschutzes der Stadt, was sich zuletzt im Juni 2013 bestätigte. Die Gesamtkosten für diese Komplexmaßnahme als Straßenbauwerk und Hochwasserschutz waren anfänglich mit ungefähr 29 Mio. veranschlagt. Bereits 2008 wurde deutlich, dass dieser Kostenrahmen nicht eingehalten wurde. Insgesamt musste von einer Erhöhung auf rd. 35 Mio. EUR ausgegangen werden.
Diese Entwicklung war - wie sich später zeigte - einerseits baubedingt. Andererseits stellte sich leider auch heraus, dass die Ursache in einem zumindest unkoordinierten Management lag. In der Folge wurde im Herbst 2008 auf Veranlassung der Stadt ein neuer Liquidator bestellt, die Stadtverwaltung trennte sich zudem letztlich von zwei mit dem Projekt befassten Mitarbeitern.
Nachdem die Baumaßnahme im Dezember abgenommen wurde, legte die ARGE Tunnel im März 2009 eine erste Schlussrechnung vor, welche wegen nicht gegebener Nachvollziehbarkeit und Unvollständigkeit zurückgewiesen werden musste. Es schloss sich ein langwieriger und zeitaufwendiger Verhandlungs- und Gesprächsprozess an, um die Maßnahme rechtskonform und vertragsgemäß zur Abrechnung zu bringen. Dies war mit dem Bemühen verbunden, eine langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Nachdem die ARGE Tunnel in diesem Prozess zudem weitere über die Schlussrechnungssumme hinausgehende Forderungen behauptete, musste konstatiert werden, dass eine einvernehmliche Regelung, die den Anforderungen der Stadt, der SRZ sowie den Fördermittelbedingungen gerecht wird, nicht erzielt werden konnte. Erschwert wurde dieser Prozess schließlich durch die zwischenzeitliche Insolvenz der Alpine Bau Deutschland AG.
Die Dauer und der Verlauf des nunmehr beginnenden Rechtsstreites kann nicht prognostiziert werden, da eine Vielzahl an Einzelthemen zur Entscheidung anstehen werden.