Der Stadtrat wird in einer Sondersitzung über die Zulässigkeit des von der Bürgerinitiative „Nein zur JVA in Zwickau-Marienthal" angestrebten Bürgerbegehrens entscheiden. Die Sitzung findet am Montag, dem 23. Dezember um 15 Uhr im Bürgersaal statt. Die Beschlussvorlage ist im Ratsinformationssystem einsehbar.
Dieser sind auch die Gründe zu entnehmen, warum die Stadtverwaltung das Bürgerbegehren auf Durchführung eines Bürgerentscheides für unzulässig hält. Zwar wurde das erforderliche Quorum mit 9.172 gültigen Unterschriften deutlich überschritten. Allerdings geht das beantragte Bürgerbegehren ins Leere, weil der angegriffene Stadtratsbeschluss vom 26. September in seiner Ziffer 1 (Grundstücksverkauf an den Freistaat Sachsen) wirksam und unwiderruflich vollzogen worden ist. Eine etwaige einseitige Rückgängigmachung dieses Vertrags durch die Stadt Zwickau ist nicht vorgesehen und daher rechtlich auch nicht möglich. Ein damit verbundener etwaiger Vertragsverstoß ist rechtswidrig und führt zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens. Zudem liegt der Gegenstand des Bürgerbegehrens nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt und die Begründung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen gem. § 25 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO.
Die Unterschriftslisten waren Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß am 25. November übergeben worden. Die Frage des Bürgerbegehrens lautet „Sind Sie dagegen, dass die Stadt Zwickau das ehemalige RAW-Gelände in Zwickau-Marienthal an den Freistaat Sachsen zum Bau einer Justizvollzugsanstalt verkauft?"