Personaldokumente auf Gültigkeit prüfen

veröffentlicht am: 05.11.2013

Das Bürgeramt informiert:

Jeder Bürger ist gemäß Personalausweisgesetz ab dem 16. Lebensjahr grundsätzlich dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dieser Pflicht kommt man auch durch Besitz eines gültigen Reisepasses nach. Es ist die Aufgabe jedes Einzelnen, die Gültigkeitsdauer seines Personaldokuments zu prüfen und rechtzeitig ein neues Dokument zu beantragen, um unnötigen Ärger zu vermeiden.

Besitzt man vorsätzlich kein gültiges Dokument, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Dauer der Ungültigkeit.

Als Pass- und Personalausweisbehörde ist der Bürgerservice im Rathaus, Hauptmarkt 1 die Anlaufstelle für diese Angelegenheiten. Für die Beantragung sind die persönliche Vorsprache, ein aktuelles biometrisches Passbild sowie eine Geburts- oder Eheurkunde erforderlich (die Urkunde, die den aktuellen Namen wiedergibt). Die Gebühr ist bei Antragsstellung zu entrichten. Das Dokument kann in der Regel nach 2 bis 3 Wochen abgeholt werden.

Neben den Infos hier auf zwickau.de steht im Einzelfall auch eine Beratung im Bürgerservice zur Verfügung (Bürgertelefon 0375-830 oder per E-Mail: buergerservicezwickaude).