Die Wohngeldbehörde informiert:
Mietpreisniveau in Zwickau ist konstant
Nach fast einjähriger Arbeit ist der neue Mietspiegel fertig. Dieser tritt am 1. September 2013 in Kraft und löst das Dokument ab, das gut drei Jahre gültig war. Die neue Broschüre baut einerseits auf spezifischen Erhebungen auf und zeichnet sich andererseits durch Anpassungen an lokale Gegebenheiten oder gesetzliche Neuerungen aus. Insgesamt ist sie das Ergebnis des Zusammenwirkens einer Arbeitsgruppe, in der Stadtverwaltung, Haus & Grund Westsachsen e.V., der Mieterschutzverein Zwickau e.V., Großvermieter (GGZ, Wewobau, ZWG und Gagfah) sowie Vertreter des Landratsamtes und der Westsächsischen Hochschule kooperierten.
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten im nichtpreisgebundenen Wohnungsmarkt einer Kommune. Er weist in Tabellenform für Miet- und Genossenschaftswohnungen nach den Kriterien Wohnungsgröße, Baujahr des Gebäudes, Ausstattung sowie Lage der Wohnung die monatliche Nettokaltmiete (ohne Betriebs- und Zusatzkosten) je Quadratmeter aus.
Ein grundlegender Schritt für die Neuerstellung war die Erhebung aktueller Mietwerte zum nächstmöglichen Stichtag 31.12.2012. Hierzu führte die Kommunale Statistikstelle eine Vermieterbefragung durch. In der Datenauswertung wurden die Mieten, welche im Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2012 neu vereinbart bzw. geändert wurden, zu Grunde gelegt.
Darüber hinaus wurde auch eine Überarbeitung und detaillierte Beschreibung der sogenannten Wohnwertmerkmale vorgenommen. Zu diesen gehören insbesondere wichtige Kriterien der Wohnlage, wie beispielsweise die Bebauung im Umfeld oder die verkehrliche Belastung. Ein weiteres wichtiges Arbeitspaket waren die Anpassungen der Ausstattungsklassen sowie der zusätzlichen wohnwerterhöhenden und wohnwertmindernden Merkmale, die an etlichen Stellen vorgenommen wurden. Mit der Definition all dieser Wohnwertmerkmale sind objektive Kriterien für die eigene Ermittlung der ortsüblichen Miete gegeben, unabhängig von den subjektiven Interessen des Mieters oder Vermieters.
Als besonderer Service enthält die Broschüre auch Auszüge von den einschlägigen Gesetzesvorschriften sowie eine Checkliste bei Mieterhöhungsverlangen. Mieter und Vermieter können sich damit auf einfache und übersichtliche Weise einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen verschaffen.
Im Ergebnis erweist sich das Mietniveau in Zwickau als stabil, im Vergleich zu den im vorhergehenden Mietspiegel ausgewiesenen Werten sind keine signifikanten Steigerungen zu verzeichnen. Wie bereits der Begriff „Mietspiegel" verdeutlicht, werden Quadratmeterpreise dabei nicht festgelegt. Das Dokument spiegelt vielmehr die Entwicklung des Mietpreisgefüges im nichtpreisgebundenen Wohnungsmarkt einer Kommune wider.
Der Mietspiegel soll insbesondere dazu beitragen, Streit zwischen Mietern und Vermietern zu vermeiden, Betroffenen den Aufwand bei der Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall möglichst zu ersparen und Gerichten in Streitfällen Orientierungsgrundlagen zu liefern. Das Hauptanwendungsfeld ist dabei das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren, mit dem der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der vereinbarten Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann. Mietspiegel können aber auch beim Neuabschluss von Mietverträgen und bei einvernehmlichen und vertraglich vereinbarten Änderungen der Miethöhe herangezogen werden.
Die neue Mietspiegelbroschüre ist ab Donnerstag, 29. August 2013 im Bürgerservice im Rathaus oder in der Wohngeldbehörde im Verwaltungszentrum Haus 4 gegen eine Gebühr von 5 Euro erhältlich. Beim Postversand kommt ergänzend das Porto hinzu. Kostenlos steht der Mietspiegel 2013 unter www.zwickau.de ab 29. August 2013 zum Download zur Verfügung.