Das Bürgeramt informiert:
Mit dem Ende dieser Woche endet die Frist, bis zu der jeder wahlberechtigte Deutsche von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des Hauptwohnsitzes eingetragen wird. Danach kann bei einer Anmeldung mit Hauptwohnsitz oder einem Statuswechsel (Nebenwohnung wird Hauptwohnung) der Wahlberechtigte mit einem formlosen schriftlichen Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Bei einer Ummeldung der Hauptwohnung innerhalb des Stadtgebietes erfolgt keine Änderung im Wählerverzeichnis, auch nicht auf Antrag.
Da der Bürgerservice der Stadt Zwickau vom 15. bis 17. August 2013 geschlossen hat, ist die letzte Möglichkeit, sich vor Ablauf dieser Frist an- bzw.- umzumelden am Mittwoch, dem 14. August 2013 gegeben. Der Bürgerservice im Rathaus hat an diesem Tag von 13 bis 18 Uhr geöffnet.
Etwaige Fragen können gerne an den Bürgerservice im Rathaus oder das Bürgertelefon unter der 83-0 gerichtet werden.