Richtlinie des Landkreises Zwickau regelt Vergabe von weiteren Hochwasserspenden

veröffentlicht am: 23.07.2013

Die Stadt Zwickau informiert:

Die beim DRK-Kreisverband Glauchau e.V. und bei der Stadtmission Zwickau e.V. eingegangenen Spenden im Rahmen des Hochwassers 2013 werden in den nächsten Wochen vergeben. Eine vom Landkreis Zwickau herausgegebene „Richtlinie zur Vergabe von Zuwendungen zur Beseitigung von Schäden des Hochwassers 2013" dient als Grundlage und richtet sich ausschließlich an Privatpersonen sowie gemeinnützige Vereine und Verbände. Sie gilt für das Gebiet des Landkreises Zwickau und gibt u. a. Auskunft über Antragsberechtigte und -frist, notwendige Voraussetzungen, das Zuwendungsverfahren und die Vergabekriterien.

Über die Zuwendungen entscheidet der Landkreis auf Vorschlag eines vom Landrat eingesetzten Vergabegremiums, welches aus Vertretern des Landkreises, der Wohlfahrtsverbände und der Bürgermeister der jeweils betroffenen Gemeinden besteht.

Richtlinie und Anträge:

http://www.landkreis-zwickau.de/