Das Ordnungsamt informiert:
Bereits Ende Juni informierte die Stadtverwaltung über die Neufassung der Straßenverkehrsordnung. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist nun eine Anhebung der zulässigen Geschwindigkeit über die innerörtliche Regelgeschwindigkeit bis maximal 70 km/h nur auf Vorfahrtsstraßen zulässig, auf denen benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind. Auf einzelnen Straßenabschnitten muss daher die zulässige Geschwindigkeit auf 50 km/h abgesenkt werden.
Diese Regelung trifft auch für die B 93/ Uferstraße zwischen Erlmühlenstraße und Thurmer/ Pölbitzer Straße zu, wo künftig die innerorts zulässige Regelgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Der Abbau der Beschilderung über die derzeit noch geltende Geschwindigkeitsregelung erfolgt in Kürze.