Unternehmen, die vom Hochwasser betroffen sind, können weiterhin und bis 25. Juni einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Dies geht unter anderem aus dem geänderten Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hervor, den die Stadtverwaltung heute erhielt. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in einer vom Juni-Hochwasser 2013 betroffenen Gemeinde haben und deren Sitz oder Betriebsstätte geschädigt ist. Mögliche Empfänger sind weiterhin Unternehmen der Land-und Forstwirtschaft einschließlich Wein-, Obst- und Gartenbau sowie der Aquakultur und der Binnenfischerei. Eine Schädigung liegt vor, wenn Gebäude oder Grundstücke sowie das Anlage- oder Umlaufvermögen durch Oberflächenwasser überflutet wurden und dadurch Sachschäden entstanden sind. Im Bereich von Land-und Forstwirtschaft einschließlich Wein-, Obst-und Gartenbau können sich die Schäden auch auf Betriebsflächen (Iand- und forstwirtschaftliche Fläche) beziehen. Die Soforthilfe beträgt 1.500 Euro.
Den vollständigen Text sowie das Antragsformular finden Sie in der Datei, die hier zum Download zur Verfügung steht. Der Antrag ist an das Büro für Wirtschaftsförderung zu richten.