Das Amt für Schule, Soziales und Sport informiert:
Die Stadt Zwickau würdigt in diesem Jahr erneut ehrenamtliches Engagement auf dem Gebiet der Seniorenarbeit. Verbände, Vereine, Kirchgemeinden sowie sonstige Einrichtungen und Gruppierungen sind deshalb wieder aufgerufen, ihre Auszeichnungsvorschläge bis Freitag, 31. August 2013 im Amt für Schule, Soziales und Sport, Sachgebiet Haushalt und soziale Angelegenheiten, Hauptmarkt 1 einzureichen.
Die notwendigen Antragsformulare und Vordrucke mit allen Auswahlkriterien sind im Amt für Schule, Soziales und Sport
- dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
- donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
und auch im Internet unter www.zwickau.de auf den Seiten des Amtes für Schule, Soziales und Sport erhältlich.
Die Auswahl und Beschlussfassung erfolgt im September 2013. Im Anschluss daran erfolgt die Rückmeldung an die Vereine.
Auswahlkriterien für die Auszeichnung von Personen
- Auszeichnungsvorschläge können durch einen Verein, einen Wohlfahrtsverband, eine Kirchgemeinde, Parteien, Institutionen oder sonstige Gruppierungen unterbreitet werden.
- Die Auszuzeichnenden müssen Bürger der Stadt Zwickau, 50 Jahre und älter und seit mindestens vier Jahren im Ehrenamt auf dem Gebiet der Senioren- und Behindertenarbeit der Stadt tätig sein.
- Die Tätigkeit der Auszuzeichnenden muss unentgeltlich bzw. mit einer maximalen monatlichen Aufwandsentschädigung von 40 Euro oder gebunden an ein Projekt mit 20 Wochenstunden erfolgen, mind. 8 Stunden/Woche betragen und eine Gruppe von mindestens 10 Senioren erreichen (die Mindestpersonenzahl entfällt, wenn das Ehrenamt in einem Besuchs- und Begleitdienst ausgeübt wird).
- Im Ausnahmefall kann der Auszuzeichnende für seine ehrenamtliche Tätigkeit geehrt werden, wenn er in besonders aufopfernder Weise für Senioren und Behinderte der Stadt tätig ist, aber einzelne der o. g. Kriterien nicht erfüllt werden.
- Die letzte Auszeichnung für die gleiche ehrenamtliche Tätigkeit liegt bereits fünf Jahre zurück.
Auswahlkriterien für die Auszeichnung von Gruppen
- Die auszuzeichnenden Arbeitsgruppen müssen in der Stadt Zwickau aktiv und seit mindestens vier Jahren im Ehrenamt auf dem Gebiet der Senioren- und Behindertenarbeit der Stadt tätig sein.
- Die letzte Auszeichnung für die gleiche ehrenamtliche Tätigkeit soll bereits fünf Jahre zurück liegen.
- Auszeichnungsvorschläge sollen durch einen Verein, einen Wohlfahrtsverband, eine Kirchgemeinde, Parteien, Institutionen oder sonstige Gruppierungen unterbreitet werden.