Beantragung und Auszahlung am Montag möglich
In Zwickau können auch die vom Hochwasser Betroffenen eine Soforthilfe bei Sachschäden beantragen, deren Keller überflutet wurden oder die von Grundwasser betroffen sind, das in Folge der Flut anstieg. Diese Entscheidung traf der Stadtrat in seiner eben zu Ende gegangenen Sitzung einstimmig. Mit dieser freiwilligen Leistung erweitert Zwickau den Kreis der möglichen Empfänger. Entsprechend des Erlasses des sächsischen Finanzministeriums können bisher nur Betroffene die Soforthilfe empfangen, wenn selbstgenutzter Wohnraum geschädigt ist und mindestens das Erdgeschoss teilweise durch Oberflächenwasser überflutet wurde und Sachschäden entstanden.
Geschädigte Zwickauer können ab Montag und bis 25. Juni die Soforthilfe beantragen. Gezahlt werden je betroffenen Erwachsenen 400 Euro und je betroffenem minderjährigen Kind 250 Euro. Pro Haushalt werden maximal 2.000 Euro gezahlt. Bei der Antragstellung ist die Vorlage des Personalausweises oder einer anderen Identität feststellenden Unterlage erforderlich. Zudem ist die Schädigung anzugeben und durch die Abgabe einer schriftlichen Erklärung glaubhaft zu machen.
Anträge können am Montag, dem 10. Juni von 10 bis 20 Uhr im Bürgersaal gestellt werden, die dann von Mitarbeitern des Baudezernates, des Bürgeramtes und der Stadtkasse direkt bearbeitet werden. Eine Barauszahlung ist ebenfalls möglich. Ab Dienstag können die Anträge im Bürgerservice abgeholt und ausgefüllt werden.