Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:
Bürger und Unternehmen, die vom Hochwasser betroffen sind, sollten Schäden an das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz melden. Die städtische Behörde erfasst die Schäden und meldet diese an den Landkreis weiter. Die Erfassung kann eine wichtige Grundlage für die Bewilligung von etwaigen Fördermitteln sein, die ggf. von Bund oder Land zur Verfügung gestellt werden. Die Meldungen müssen bis spätestens 11. Juni eingegangen sein.
Bei der Schadensmeldung sind folgende Angaben erforderlich:
- Name und Vorname
- Adresse inkl. Telefon
- Stadtteil
- Was wurde beschädigt?
- Art des Schadens
- (ungefähre) Schadenssumme
- bei Unternehmen: Anzahl der Mitarbeiter
Gemeldet werden sollten zunächst alle Schäden, wie z.B. Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen, an Inventar oder an landwirtschaftlichen Flächen. Das Amt für Bauordnung erfasst die Meldungen in den vom Freistaat vorgegebenen Tabellen und leitet diese an das Landratsamt weiter, dass sie an die Landesdirektion Sachsen weitergibt. Da die Unterlagen spätestens am 12. Juni beim Landkreis vorliegen müssen, ist es erforderlich, dass sich Betroffene bis spätestens Dienstag, 11. Juni, bei der Stadtverwaltung gemeldet haben. Das entsprechende Schreiben der Landesdirektion ging heute in der Stadtverwaltung ein.
Die Stadtverwaltung zieht derzeit in Erwägung, einen gesonderten Termin anzubieten, bei dem im Rathaus die entsprechenden Schadensmeldungen abgegeben werden können. Über diesen wird noch gesondert informiert.
Das Amt für Bauordnung hat seinen Sitz im „Goldnen Anker" (Hauptmarkt 26, 08056 Zwickau; Tel.: 0375 836300; Fax: 0375 836363; E-Mail: bauordnungsamtzwickaude).