Arbeitsfähigkeit fast zwei Monate eher erreicht als im Vorjahr
Das Landratsamt Zwickau hat die Rechtsmäßigkeit des Haushaltes 2013 der Stadt Zwickau bestätigt. Damit endet die Zeit der vorläufigen Haushaltführung am 18. April und damit fast zwei Monate früher als im Jahr 2012. Damals hatte die Einführung der Doppik zu Verzögerungen geführt. Die Haushaltssatzung umfasst im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von rund 164 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von nahezu 189 Millionen Euro. Den Einzahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von ca. 169 Millionen Euro stehen knapp 200 Millionen Euro an Auszahlungen gegenüber.
Der Bescheid vom 2. April enthält zwei Auflagen, die in ähnlicher Form schon im vergangenen Jahr enthalten waren. Zum einen sind dem Landratsamt die Eröffnungsbilanz und der Prüfbericht nachzureichen. Probleme bereitete hier die im Rahmen der Doppik erforderliche Vermögensbewertung. Insbesondere die Erfassung und Bewertung der Gewässer 2. Ordnung gestaltet sich sehr aufwändig. Zum anderen verlangt die Rechtsaufsichtsbehörde, dass die Stadt das Vorhaben „Neubau eines Fußballstadions" einer besonderen Aufmerksamkeit hinsichtlich haushaltswirtschaftlicher Belastungen unterzieht. Nicht mehr enthalten ist eine Auflage, die noch 2012 explizit benannt war. Damals forderte der Landkreis die Stadt auf, weiter an der Haushaltskonsolidierung zu arbeiten, um mittelfristig eine dauernde Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Im Haushalt 2013 sind unter anderem eine Reihe freiwilliger sozialer Leistungen gesichert, durch die sich die Automobil- und Robert-Schumann-Stadt auszeichnet. Zu diesen gehören beispielsweise das Begrüßungsgeld für Neugeborene, das kostenlose Mittagessen für Kinder aus sozial schwachen Familien sowie für Kinder von Studenten, Berufs- und Fachschülern oder die Erstattung des Elternbeitrages für die Schülerbeförderung. Die Mittel für die Finanzierung der Aufgaben der Freien Träger der Jugend- und Sozialhilfe werden gegenüber dem Vorjahr sogar um 40.000 Euro aufgestockt, um insbesondere die Kürzungen im Bereich der Streetworker und der Schulsozialarbeit zu kompensieren, die durch den Landkreis vorgenommen wurden. Berücksichtigt wurde auch die Erhöhung der Kreisumlage, die von 28,2 Millionen Euro auf 34,5 Millionen Euro ansteigt.
Der „Bürgerhaushalt" schlägt sich erstmals mit 200.000 Euro nieder. Auf der Basis der von den Zwickauern eingereichten Vorschläge werden vor allem Investitionen an Kinderspielplätzen, an Signalen an Fußgängerampeln und an Fußwegen getätigt. Im Baubereich sind weiterhin beispielsweise die Sanierung des mittelalterlichen Kornhauses, die Fertigstellung des musischen Clara-Wieck-Gymnasium, der Beginn der Sanierung der Nicolai-Grundschule oder die Umgestaltung des Neumarktes im Plan verankert.
Für die Nachhaltigkeit der Haushaltsplanung spricht schließlich die weitere Reduzierung der Verschuldung, die bis Ende des Jahres um 7 Millionen auf 43 Millionen Euro sinken wird. Sie konnte damit in rund fünf Jahren halbiert werden. Einziger Wermutstropfen ist die Erhöhung der Grundsteuer B von 470 v.H. auf 510 v.H. Diese Maßnahme ist unumgänglich, um die wirtschaftliche Leistungskraft der Stadt dauerhaft zu erhalten.
Die gesetzlich geforderte Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt im städtischen Amtsblatt „Pulsschlag", der am morgigen Mittwoch erscheint. Die Haushaltssatzung 2013 einschließlich Stellenplan liegt anschließend in der Zeit vom 11. bis 17. April im Amt für Finanzen öffentlich aus. Am 18 April endet somit die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung. Der einschließlich Anlagen gut 800 Seiten umfassende Gesamtplan steht unter www.zwickau.de/haushalt auch zum Download zur Verfügung.
Finanzbürgermeister Bernd Meyer dankt sowohl den Stadträten als auch dem Landratsamt: „Der Beschluss des Stadtrates am 28. Februar, dem intensive Beratungen vorangegangen waren, und die zügige Bearbeitung durch die Kommunalaufsicht machen die Stadt arbeitsfähig! Damit können insbesondere Investitionen zeitnah und zielgerichtet umgesetzt werden."