Das Bürgeramt informiert:
Bürger sollten an die Gültigkeitsdauer ihrer Ausweise denken und rechtzeitig neue Dokumente beantragen. Darauf macht das Bürgeramt der Stadt Zwickau aufmerksam. Denn ab dem 16. Lebensjahr ist grundsätzlich jeder dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.
Für Auslandsreisen benötigen inzwischen auch Kinder ein eigenes Dokument.
Personalausweise und Reisepässe können im Bürgerservice im Rathaus beantragt werden. Mitzubringen sind dabei ein aktuelles biometrisches Passbild sowie eine Geburts- oder Eheurkunde. Die Gebühr ist bei der Antragsstellung, die persönlich erfolgen muss, zu entrichten. Das Dokument kann in der Regel nach 2-3 Wochen abgeholt werden. Das Bürgeramt weist vorsorglich darauf hin, dass es eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn man vorsätzlich über kein gültiges Dokument verfügt. Diese kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.
Aufgrund europäischer Vorgaben müssen seit vergangenem Jahr auch alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Hier stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Informationen darüber, welches Dokument für die Einreise in das Zielland erforderlich ist, finden sich unter .
Fragen beantwortet auch gerne der Bürgerservice (Bürgertelefon: 0375 830, E-Mail: buergerservicezwickaude). Die erste Anlaufstelle im Rathaus hat am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 18 Uhr, am Mittwoch von 13 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 13 Uhr geöffnet.