Das Umweltbüro informiert:
Sofortmaßnahmen sind nicht erforderlich
Die Stadtverwaltung Zwickau wird weitere Untersuchungen in der Kleingartenanlage Parkstraße veranlassen. Der Grund liegt in den Ergebnissen einer orientierenden Erkundung, die durch das Landratsamt beauftragt worden waren. Eine Schließung der Kleingartenanlage ist auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse nicht erforderlich.
An der Parkstraße befand sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert eine Ziegelei mit Lehmgrube. Das Restloch der Lehmgrube, deren genaue Lage und Ausdehnung nicht bekannt ist, wurde später verfüllt. Ab 1920 entstanden die ersten Kleingärten, 1922 wurde der Kleingartenverein „Parkstraße" gegründet.
Im Auftrag des Landratsamtes Zwickau wurde eine orientierende Erkundung in der Kleingartenanlage durchgeführt. Dazu erfolgten drei Kleinrammsondierungen im nördlichen Randstreifen. Im September wurde die Stadt Zwickau schließlich über das Ergebnis der Untersuchungen, den daraus resultierenden weiteren Handlungsbedarf und die Aufnahme des Flurstückes der Kleingartenanlage in das Altlastenkataster des Freistaates Sachsen informiert. Festzuhalten ist nun, dass sich die ehemalige Lehmgrube bis in die Randbereiche der Kleingartenanlage erstreckt. Die Auffüllung geht dabei bis zu einer Tiefe von 2,9 m. Die Analyse der Bodenproben ergab erhöhte Gehalte an Schwermetallen. Allerdings erfordern die vorliegenden Resultate keine Sofortmaßnahmen.
Die Stadt Zwickau, als Grundstückseigentümer, wird eine detaillierte Untersuchung der gesamten Kleingartenanlage „Parkstraße" beauftragen. Mittels Rammkernsondierungen soll die genaue Ausdehnung der Lehmgrube erkundet und der Belastungsgrad der Auffüllung ermittelt werden. Außerdem sind umfangreiche Untersuchungen des Oberbodens geplant.