Tiefbauamt bittet Eigentümer um Verständnis und Mitarbeit
Das städtische Tiefbauamt beginnt mit der Erstellung eines Katasters für die sogenannten Gewässer 2. Ordnung. Bei den mehrere Monate dauernden Arbeiten werden vor Ort insbesondere wasserwirtschaftliche Daten, Ausbauzustände sowie Bauwerke an und über den Bächen erfasst. Da dabei das Betreten von Grundstücken erforderlich ist, sind die Mitarbeiter auf das Verständnis und die Mitarbeit der Eigentümer angewiesen.
Zu den Gewässern 2. Ordnung zählen in der Stadt 41 Bäche mit einer Länge von insgesamt 160 km. Zur Analyse insbesondere der baulichen Verhältnisse sind Begehungen der Gewässer und angrenzender Flächen unumgänglich. Wenn Grundstücke betreten werden sollen, die nicht im Eigentum der Stadt Zwickau stehen und die eingefriedet sind, werden die jeweiligen Grundstückseigentümer rechtzeitig informiert und entsprechende Termine vereinbart. Im frei zugänglichen Gelände, wie auf Wiesen, landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Brachflächen werden die Begehungen ohne vorherige Einzelankündigung durchgeführt. Da die Grundstücks- sowie Eigentümerzuordnung nicht immer eindeutig erkennbar ist, ist nicht auszuschließen, dass eine Begehung ohne vorherige Abstimmung erfolgt. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung können sich in jedem Fall ausweisen.
Die Vor-Ort-Erfassung soll im Herbst 2013 weitestgehend abgeschlossen sein. Die so gewonnenen Daten bilden die Basis für ein Gewässerkataster, welches künftig bei der Gewässerunterhaltung und -pflege, dem Ausbau und etwaigen Renaturierungen sowie für den Hochwasserschutz genutzt werden kann. Zugleich erfolgt die sogenannte Vermögenserfassung und -bewertung, die im Zuge der Umstellung von der kameralen auf die doppische Haushaltsführung erforderlich ist.