Zwickauer Stadtrat befasst sich im Oktober mit dem Neubau eines Fußballstadions

veröffentlicht am: 20.09.2012

Stadtverwaltung stellt Eckdaten des Finanzierungs- und Betriebskonzeptes vor

Der Stadtrat der Stadt Zwickau wird sich in seiner Sitzung am 25. Oktober wie geplant mit dem Neubau eines drittligatauglichen Fußballstadions befassen. In einem Pressegespräch, das am heutigen Donnerstag stattfand, stellten Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß sowie die Bürgermeister Bernd Meyer und Rainer Dietrich die Eckdaten des Organisations-, Finanzierungs- und Betriebskonzeptes vor.

Eigentümer und Bauherr der 18 Mio. Euro teuren Sportstätte soll demnach die städtische Gebäude- und Grundstücksgesellschaft Zwickau mbH (GGZ) werden. Die Fertigstellung des Neubaus könnte im Idealfall bis Sommer 2015 abgeschlossen sein.

Die Stadtverwaltung setzt mit der Beschlussvorlage, die nun zunächst in den zuständigen Fachausschüssen vorberaten wird, den Auftrag des Stadtrates um. Dieser hatte am 26. April einstimmig bei vier Enthaltungen und dementsprechend keiner Gegenstimme entschieden, dass das Finanzierungskonzept, das Betreiberkonzept sowie die Folgekostenermittlung in der Stadtratssitzung am 25. Oktober zur Beschlussfassung vorzulegen sind. Gleichzeitig trafen die Ratsmitglieder die Entscheidung, dass der Neubau eines drittligatauglichen Stadions im Stadtteil Eckersbach E 5 2/3 erfolgen soll.

In der gleichen Sitzung verabschiedete der Stadtrat einstimmig bei einer Enthaltung den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 104, Zwickau-Eckersbach, südlich Sternenstraße, Sondergebiet Sportanlagen/Stadion. Die Erarbeitung des B-Planes ist erforderlich, um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dieses Verfahren soll nun parallel zur Planung des Stadions vorangetrieben werden. Ob zusätzlich ein Raumordnungsverfahren erforderlich ist, ist durch die Landesdirektion Sachsen zu prüfen.

Die Beschlussvorlage, über die der Stadtrat nun in der Oktobersitzung entscheidet, enthält insbesondere folgende Eckpunkte:

  • Die Vorbereitung und Umsetzung des Investitionsprojektes soll künftig die GGZ übernehmen. Die 100 %-Tochter der Stadt wird sowohl Eigentümer als auch Bauherr des Stadions.
  • Die Kostenobergrenze für die Errichtung des Stadions wird auf 18 Mio. Euro netto festgeschrieben.
  • Den laufenden Betrieb übernimmt später eine eigene, noch zu gründende Betriebsgesellschaft, die mehrheitlich von der Stadt Zwickau gehalten wird. Minder-heitsgesellschafter sollen die GGZ sowie der Generalübernehmer werden, welcher - nach einer erforderlichen Ausschreibung - die Bauausführung übernimmt.
  • Die Haushaltbelastung für den Zuschuss an die neue Gesellschaft für den Betrieb des Stadions beträgt maximal 600.000 Euro.

Vor Baubeginn ist noch der Tausch von Grundstücken erforderlich. Auf diese Weise gelangt die Stadt in den Besitz der für den Neubau erforderlichen Flächen, die noch nicht im Eigentum von Stadt oder GGZ sind. Die notwendigen Grundstücke werden dann komplett in das Eigentum der Gebäude- und Grundstücksgesellschaft übertragen werden.

Zugleich wird in der Vorlage das Ziel formuliert, im März 2014 mit dem Bau des drittligatauglichen Stadions beginnen zu können. Die Fertigstellung wäre dann im Juli 2015.

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Organisationsstruktur Bauphase
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Organisationsstruktur Betriebsphase