Würdigung des Ehrenamtes in der Seniorenarbeit 2012 - Vorschläge gesucht

veröffentlicht am: 06.06.2012

Auszeichnungsvorschläge können bis 13. Juli 2012 eingereicht werden

In diesem Jahr würdigt die Stadt Zwickau erneut ehrenamtliches Engagement auf dem Gebiet der Seniorenarbeit. Verbände, Vereine, Kirchgemeinden sowie sonstige Einrichtungen und Gruppierungen sind deshalb wieder aufgerufen, ihre Auszeichnungsvorschläge bis Freitag, 13. Juli 2012 im Amt für Schule, Soziales und Sport, Sachgebiet Haushalt und soziale Angelegenheiten, Hauptmarkt 1 einzureichen.

Die notwendigen Antragsformulare und Vordrucke mit allen Auswahlkriterien sind auf den Internetseiten des Amtes für Schule, Soziales und Sport oder im Rathaus, im Amt für Schule, Soziales und Sport, Hauptmarkt 1 zu folgenden Zeiten erhältlich:

  • dienstags 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
  • donnerstags 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr.

Die Auswahl der Auszuzeichnenden und die Beschlussfassung erfolgen im September. Im Anschluss daran erfolgt die Rückmeldung an die Vereine.

 

Auswahlkriterien für die Auszeichnung von Personen

  • Auszeichnungsvorschläge können durch einen Verein, einen Wohlfahrtsverband, einer Kirchgemeinde, Parteien, Institutionen oder sonstige Gruppierungen unterbreitet werden.
  • Die Auszuzeichnenden müssen Bürger der Stadt Zwickau, 50 Jahre und älter und seit mindestens vier Jahren im Ehrenamt auf dem Gebiet der Senioren- und Behindertenarbeit der Stadt tätig sein.
  • Die Tätigkeit der Auszuzeichnenden muss unentgeltlich bzw. mit einer maximalen monatlichen Aufwandsentschädigung von 40 Euro oder gebunden an ein Projekt mit 20 Wochenstunden erfolgen, mindestens 8 Stunden/Woche betragen und eine Gruppe von mindestens 10 Senioren erreichen (die Mindestpersonenzahl entfällt, wenn das Ehrenamt in einem Besuchs- und Begleitdienst ausgeübt wird).
  • Im Ausnahmefall kann der Auszuzeichnende für seine ehrenamtliche Tätigkeit geehrt werden, wenn er in besonders aufopfernder Weise für Senioren und Behinderte der Stadt tätig ist, aber einzelne der o. g. Kriterien nicht erfüllt werden.
  • Die letzte Auszeichnung für die gleiche ehrenamtliche Tätigkeit muss bereits fünf Jahre zurück liegen.

 

Auswahlkriterien für die Auszeichnung von Gruppen

  • Die auszuzeichnenden Arbeitsgruppen müssen in der Stadt Zwickau tätig sein und seit mindestens vier Jahren im Ehrenamt auf dem Gebiet der Senioren- und Behindertenarbeit der Stadt tätig sein.
  • Die letzte Auszeichnung für die gleiche ehrenamtliche Tätigkeit muss bereits fünf Jahre zurück liegen.
  • Auszeichnungsvorschläge sollen durch einen Verein, einen Wohlfahrtsverband, eine Kirchgemeinde, Parteien, Institutionen oder sonstige Gruppierungen unterbreitet werden.