Auflagen führen zu keinen Änderungen am Plan
Das Landratsamt Zwickau hat den Haushalt der Stadt mit Auflagen bestätigt. Die in dem Bescheid vom 31. Mai enthaltenen Auflagen führen jedoch nicht dazu, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan geändert werden müssen. Gefordert wird, dass die Eröffnungsbilanz und der dazugehörige Prüfbericht nachzureichen sind, sich aus der Eröffnungsbilanz ergebende Angaben ebenfalls der Rechtsaufsichtsbehörde zuzuleiten sind und die Stadt weiter an der Haushaltskonsolidierung arbeitet, um mittelfristig eine dauernde Leistungsfähigkeit zu erreichen. Schließlich soll das Projekt „Neubau eines Fußballstadions" einer besonderen Aufmerksamkeit hinsichtlich haushaltswirtschaftlicher Belastungen unterzogen werden.
Der Stadtrat der Stadt Zwickau hatte den ersten nach doppischen Gesichtspunkten aufgestellten Haushaltsplan am 26. April beschlossen. Dieser war dem Landratsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde zur Feststellung der Gesetzmäßigkeit vorgelegt worden. Bestandteile, die der rechtsaufsichtlichen Genehmigung bedürfen, enthält die Planung nicht. Nach dem Bescheid des Landkreises werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan nun in der Zeit vom 7. bis 13. Juni öffentlich im Amt für Finanzen zur Einsichtnahme ausgelegt. Danach erlangt die Haushaltssatzung Bestandskraft, so dass die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung mit dem 14. Juni beendet sein wird. Ab diesem Zeitpunkt steht der Haushalt 2012 auf den Seiten des Amtes für Finanzen unter http://www.zwickau.de zum Download zur Verfügung.