Längere Öffnungszeiten in allen kommunalen Kitas
Mit längeren Öffnungszeiten in ihren Kindertageseinrichtungen leistet Zwickau künftig einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Entsprechend des heute im Stadtrat einstimmig gefassten Beschlusses können berufstätige Eltern ab September bei Bedarf die dann neuen Zeiten von 5.30 bis 18 Uhr nutzen. Die Automobil- und Robert-Schumann-Stadt erweitert damit erneut die Palette an sozialen Leistungen, mit denen Familien und insbesondere Kinder unterstützt werden.
Mit der Änderung kommen Verwaltung und Stadtrat auch einem Wunsch vieler Familien nach: Bereits im September 2011 hatte das Amt für Schule, Soziales und Sport eine anonymisierte Befragung in allen 18 kommunalen Kitas durchgeführt. Im Ergebnis äußerten fast 30 % aller Eltern, die den Fragebogen ausfüllten, dass sie eine Änderung der Öffnungszeiten - derzeit von 6 bis 17 Uhr - wünschten. Besonders häufig wurde dabei die Erweiterung der Betreuung bis 18 Uhr thematisiert. In der Konsequenz startete im Februar in drei Einrichtungen eine entsprechende Testphase. Dieses Angebot wurde gut angenommen.
Ab 1. September kann im Bedarfsfall eine Betreuung von 5.30 bis 18 Uhr angeboten werden. Die Nutzung der flexiblen Öffnungszeit soll ausschließlich berufstätigen Alleinerziehenden sowie Eltern mit Bestätigung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Unter Beachtung des Kindeswohls und der gesetzlichen Bestimmungen sind neun Stunden zwar die maximale Betreuungszeit am Tag. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Betreuung über 10 bzw. 11 Stunden erfolgen. Die Umsetzung der neuen Angebote erfolgt mit dem vorhandenen Personal, so dass die Stadt Zwickau mit keinen nennenswerten Zusatzkosten rechnet. In den 18 städtischen Kindertageseinrichtungen werden derzeit gut 2.100 Kinder von fast 190 Erzieherinnen und 18 Leiterinnen betreut.
Die viertgrößte Stadt Sachsens setzt damit ihren Weg fort, Kinder und Eltern auf vielfältige Weise besonders zu unterstützen. So sind der Zwickau-Pass, der einkommensschwachen Einwohnern zahlreiche Vergünstigungen bietet, oder das Begrüßungsgeld für Neugeborene in Höhe von 100 Euro inzwischen Selbstverständlichkeiten. Zwickauer Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in der Stadt besuchen, erhalten den Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten erstattet, der Nachwuchs von Studenten, Berufs- und Fachschülern, der eine Kita oder eine Grundschule besucht, erhält mit dem neuen Schuljahr ein kostenloses Mittagessen. In gleicher Weise werden sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der zehnten Klasse unterstützt.