Das Garten- und Friedhofsamt und das Tiefbauamt informieren:
Ämter bitten Grundstückseigentümer und -nutzer, sich zu beteiligen
Das Garten- und Friedhofsamt sowie das Tiefbauamt starten auch in diesem Jahr wieder eine Aktion gegen den Riesen-Bärenklau. Ab Mai gehen Mitarbeiter der Beschäftigungsförderungsgesellschaft Zwickau (BFZ) gegen die auch als Herkulesstaude bekannte Pflanze vor, die einheimische Arten verdrängt, gerade an Ufern zu einer erhöhten Erosionsgefahr führen kann und insbesondere für Kinder gesundheitliche Risiken birgt.
Aus diesem Grund rufen die Ämter auch alle Grundstückseigentümer und -nutzer zur Bekämpfung der bis zu 3,5 m großen Pflanze auf. Bei den Bekämpfungsmaßnahmen ist zu beachten, dass unbedingt Schutzkleidung (Handschuhe, Schutzbrille, langärmelige Kleidung und Gummistiefel) zu tragen ist und - wenn möglich - bei bedecktem Himmel gearbeitet wird, um Hautschäden durch Pflanzensaft vorzubeugen. Pflanzensaftspritzer auf der Haut müssen sofort mit reichlich Wasser abgewaschen werden.
Der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) gehört zur Familie der Doldengewächse und ist eine der bekanntesten gebietsfremden Pflanzenarten (sogenannte invasive Neophyten). Die ursprünglich aus dem Kaukasus stammende zweijährige Staude wurde vor etwa 100 Jahren in Deutschland als dekorative Gartenzierpflanze eingeführt und ist leicht an ihrer Größe, ihren riesigen Doldenblüten, den bis zu 1 m großen fiederteiligen Blättern und dem meist dunkelrot gefleckten Stängel erkennbar. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts entwickeln sich allerdings vermehrt Massenbestände der bis zu 3,5 m großen Pflanze in unserer heimischen Natur. Der Riesen-Bärenklau besiedelt dabei bevorzugt Uferbereiche von Gewässern, aber auch Straßenränder, Brachflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen. Gerade die Nähe zu Fließgewässern fördert die Fernverbreitung der Pflanze, da die schwimmfähigen Samen über weite Strecken transportiert werden können. Eine Pflanze kann über 40.000 Samen bilden.
Besonders das massenhafte Auftreten an Uferbereichen ist problematisch, weil die ursprüngliche Vegetation verdrängt wird und so die Gefahr der Ufererosion steigt, da die Pfahlwurzeln von Heracleum mantegazzianum keine festigende Wirkung haben. Die bereits im Boden liegenden Samen bleiben bis zu 8 Jahre lang keimfähig.
Durch die Ausbreitung sind außerdem nicht nur die einheimischen Pflanzenarten von Verdrängung bedroht. Die Herkulesstaude stellt vor allem eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen dar. Alle Pflanzenbestandteile, besonders der Pflanzensaft, enthalten photosensibilisierende Furanocumarine. Diese Inhaltsstoffe werden bei Berührung durch die Haut aufgenommen und verursachen insbesondere bei Sonnenbestrahlung schwere Hautentzündungen. Nach 20 bis 48 Stunden bilden sich auf den betroffenen Hautpartien abgegrenzte Rötungen und es kommt zu Blasen- und unter Umständen zu Ödembildung, vergleichbar mit Verbrennungen zweiten bis dritten Grades. Diese Hautschädigungen heilen nur langsam ab und können Narben hinterlassen. Problematisch ist beim Riesen-Bärenklau insbesondere, dass Kinder versucht sind, mit diesen auffälligen und attraktiven Pflanzen zu spielen, indem sie beispielsweise Stängel als Schwerter verwenden oder als Blasrohr nutzen oder indem sie sich zwischen den Blättern verstecken.
Um die weitere Ausbreitung dieser gefährlichen Pflanze zu vermindern, ist ab Mai daher bereits zum fünften Mal die flächenhafte Bekämpfung der im Stadtgebiet entstandenen Bestände geplant, da zu dieser Zeit die Stauden mit der Blütenbildung beginnen. Durch die Vernichtung der Blüten wird die Reproduktion der Bestände verhindert. Nachfolgende Kontrollen sind jedoch unbedingt erforderlich, um die entstehenden Notblüten ebenfalls beseitigen zu können. Die Blüten müssen bei mindestens 70 Grad/ Celsius in einer Kompostieranlage behandelt werden, um die Keimfähigkeit der Samen dauerhaft zu zerstören.
Beim Vorkommen einzelner oder weniger Pflanzen können deren Blütenstände, in einem Plastiksack verpackt mit dem Restmüll entsorgt werden. Die übrigen Pflanzenteile sind kompostierbar. Das Ausstechen der Wurzel ist wegen deren Pfahlform mühsam, aber sinnvoll. Bei größeren Mengen anfallender Blüten des Riesen-Bärenklaus besteht die Möglichkeit der Abholung und fachgerechten Entsorgung. Diese Leistung ist kostenfrei. Dazu bitten das Garten- und Friedhofsamt und das Tiefbauamt um eine entsprechende Anmeldung (Tel.: 0375 836701 oder 836601). Mehrere Grundstückseigentümer bzw. -nutzer sollten sich nach Möglichkeit zusammentun, um zur Reduzierung des Aufwandes einen gemeinsamen Abholtermin zu vereinbaren. Um eine Information bitten die Ämter auch, wenn größere Bestände festgestellt werden.