Einträge im Reisepass der Eltern werden ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben werden Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26. Juni 2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium des Innern empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Informationen darüber, welches Dokument für die Einreise in das Zielland erforderlich ist, finden sich unter www.auswaertiges-amt.de.
Alle Dokumente können im Bürgerservice im Rathaus beantragt werden. Hierfür sind eine Geburtsurkunde und ein biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate) erforderlich. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist zudem eine Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils erforderlich, wobei das entsprechende Formular unter http://www.zwickau.de/ zu finden ist. Die Gebühren richten sich nach der Art des Dokuments. Das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein.
Für Fragen steht der Bürgerservice gern zur Verfügung (Tel.: 0375 830; E-Mail: buergerservicezwickaude).