Das Dezernat für Finanzen und Ordnung informiert:
Auch die Stadtverwaltung Zwickau hält in der Zeit vom 21. Dezember bis zum 2. Januar den sogenannten „Weihnachtsfrieden" ein. Wie in den Vorjahren wird dementsprechend grundsätzlich auf Maßnahmen zur Vollstreckung offener Forderungen verzichtet. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung droht.