Neue Technik und mehr Salz stehen zur Verfügung
Der städtische Winterdienst ist einsatzbereit - das ist die Kernbotschaft des Pressegesprächs, bei dem am heutigen Freitag Bürgermeister Rainer Dietrich zusammen mit Vertretern der Städtischen Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH (SVZ) und der betreffenden Ämter die Veränderungen gegenüber den letzten Jahren vorstellten. Zur Ausstattung, die im Laufe des Jahres gekauft werden konnte, gehören neue Fahrzeuge, wie beispielsweise ein Unimog, neue Räum- und Streutechnik oder eine Schneeschleuder. Bereits seit August wurden 2.600 Tonnen Salz im städtischen Bauhof eingelagert. Damit stehen etwa 1.000 Tonnen mehr als in den bisherigen Wintern zur Verfügung. Neuerungen gibt es auch im Bereich der SVZ. Grundlage für die Änderungen ist die Winterdienstkonzeption, die im März vom Stadtrat beschlossen worden war und die nun konsequent umgesetzt wurde. Zugleich appellierte der Baubürgermeister an die Bewohner, ihren Pflichten nachzukommen.
Mehr Technik für mehr geräumte Straßen
Mit dem Beschluss des Stadtrates waren zugleich die erforderlichen Mittel bereit gestellt worden, um in der Stadtverwaltung alte Fahrzeuge und Maschinen zu ersetzen und zusätzliche Technik anschaffen zu können.
Im Bereich des kommunalen Bauhofes der Stadt Zwickau wurden im Jahre 2011 ein LKW Mercedes Benz Unimog U400 und ein LKW MAN TGM 13.250 neu angeschafft. Eine Seitenschneeschleuder steht dem Tiefbauamt ebenfalls zur Verfügung, um bei extremen Witterungsbedingungen Straßen von Schnee beräumen zu können. Des Weiteren wurden Streumaschinen und Schneepflüge für LKWs und Multicars angeschafft. Mit dieser Technik können künftig auch Fremdfirmen ausgestattet werden, die im zukünftigen Winterdienst zum Einsatz kommen. Vorerst werden den Bauhof vier Fahrzeuge von Fremdfirmen bei der Bewältigung der Räum- und Streuaufgaben unterstützen.
Insgesamt stehen im Tiefbauamt damit sieben LKW und sieben Kleinfahrzeuge (Multicar) für den Winterdienst 2011/2012 zur Verfügung. Im zurückliegenden Winter waren es gerade einmal fünf LKW und fünf Kleinfahrzeuge (Multicar). Für das Garten- und Friedhofsamt wurden zwei Multicars und ein Holder Grundgerät - jeweils mit den erforderlichen Pflügen und den Streumaschinen - und ein Streugutlader gekauft. Damit stehen hier insgesamt fünf Kleinfahrzeuge zur Verfügung.
Mit dieser neuen Technik, geänderten Streckenplänen und organisatorischen Änderungen übernimmt das Tiefbauamt künftig auch das Räumen von Zugängen an gekennzeichneten Fußgängerüberwegen sowie an ampelgeregelten Querungshilfen und Kreuzungen. Gerade Autofahrer dürften sich darüber freuen, dass das sogenannte A- und B-Straßennetz vergrößert wurde. Die Kategorie A (Straßen, die die Grundstruktur des Zwickauer Straßennetzes bilden, wie Kreis-, Staats- und Bundesstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Straßen mit starken Gefällestrecken, ÖPNV-Strecken) umfasst nun rund 130 statt bisher 97 km. Von 83 auf 113 km erhöhte sich die Länge der B-Straßen (sonstige wichtige Straßen, die nicht bereits unter A abgearbeitet werden, Haupterschließungsstraßen).
Organisatorische Veränderungen
Zu den wichtigsten organisatorischen Veränderungen gehört neben der Räumung der Zugänge an ampelgeregelten Kreuzungen und Übergängen die einheitliche Beräumung der rund 400 Haltestellen. Die bisherige Verfahrensweise, das Räumen und Streuen auf Anlieger, Tiefbauamt, Garten- und Friedhofsamt zu übertragen, hatte sich nicht bewährt. Ab dem kommenden Winter werden diese Aufgaben von der SVZ übernommen, die inzwischen zwei Firmen beauftragte. Einen kleinen Wermutstropfen gibt es hinsichtlich des Straßenbahnschneepfluges: Der für November vereinbarte Liefertermin kann seitens des Herstellers leider nicht eingehalten werden. Die Lieferung soll voraussichtlich im Dezember erfolgen.
Einwohner sind gefragt!
Natürlich sind auch Eigentümer und Besitzer gefragt, sich entsprechend vorzubereiten, um dann ihren Pflichten nachkommen zu können. Denn die Winterwartung aller Gehwege erfolgt ausschließlich durch die Eigentümer oder Besitzer der durch die öffentlichen Straßen erschlossenen Grundstücke.
Die Gehwege sind dabei ab 1. November grundsätzlich in einer Breite von 1,20 m von Schnee zu räumen. Sind von der Fahrbahn abgesetzte Gehwege schmaler, gilt die Räumpflicht für ihre gesamte Breite.
Dies gilt auch für die Räumung der Zugänge zur Fahrbahn an Straßenkreuzungen oder -einmündungen (insbesondere an Eckgrundstücken). Die vom Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Fläche gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist dabei ein ausreichender Zugang zur Fahrbahn zu räumen. Erst dieser gewährleistet den gefahrlosen Zugang, der nicht nur für die Bewohner wichtig ist. Gerade die Müllentsorgung und - im Fall der Fälle - die Rettungskräfte sind auf den Zugang angewiesen! In Straßenbereich mit Parkstreifen oder Parktaschen wird es sich jedoch ggf. nicht vermeiden lassen, den Müllbehälter auch mal bis zur nächsten Grundstücksausfahrt oder Kreuzung zu bringen.
Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte ist nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges (oder wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand) so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar behindert wird. Erforderlichenfalls ist dieser Schnee auf dem jeweiligen Anlieger- bzw. Hinterliegergrundstück zu lagern.
Die Verwendung abstumpfender Stoffe, wie z. B. Sand, empfiehlt sich bei Glätte. Auftauende Stoffe, wie z.B. Salz, dürfen nur in dem Maße verwendet werden, wie es zur Beseitigung von Verkehrsgefahren unbedingt erforderlich ist. Schnee und Eis von Grundstücken darf nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden.