Auszeichnungsvorschläge für die Würdigung des Ehrenamtes auf dem Gebiet der Seniorenarbeit können bis 30. Juni 2011 von allen Verbänden, Vereinen, Kirchgemeinden sowie sonstigen Einrichtungen und Gruppierungen eingereicht werden.
Ansprechpartner
Anlaufstelle ist das
Amt für Schule, Soziales und Sport
Sachgebiet Haushalt und soziale Angelegenheiten
Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau
Jessica Hertel
Tel.: 0375 835135
Die notwendigen Antragsformulare und Vordrucke mit allen Auswahlkriterien sind im Amt für Schule, Soziales und Sport dienstags und donnerstags jeweils von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr als auch im Internet unter www.zwickau.de auf den Seiten des Amtes für Schule, Soziales und Sport erhältlich. Die Auswahl und Beschlussfassung erfolgt im August.
Im Anschluss daran erfolgt die Rückmeldung an die Vereine.
Auswahlkriterien für die Auszeichnung
- Auszeichnungsvorschläge können durch einen Verein, einen Wohlfahrtsverband, eine Kirchgemeinde, Parteien, Institutionen oder sonstige Gruppierungen unterbreitet werden.
- Die Auszuzeichnenden müssen
- Bürger der Stadt Zwickau,
- 50 Jahre und älter und
- seit mindestens vier Jahren im Ehrenamt auf dem Gebiet der Senioren- und Behindertenarbeit der Stadt tätig sein. - Die Tätigkeit der Auszuzeichnenden muss
- unentgeltlich bzw. mit einer maximalen monatlichen Aufwandsentschädigung von 40 € oder gebunden an ein Projekt mit 20 Wochenstunden erfolgen,
- mind. 8 Stunden/Woche betragen und
- eine Gruppe von mindestens 10 Senioren erreichen (die Mindestpersonenzahl entfällt, wenn das Ehrenamt in einem Besuchs- und Begleitdienst ausgeübt wird). - Im Ausnahmefall kann der Auszuzeichnende für seine ehrenamtliche Tätigkeit geehrt werden, wenn er in besonders aufopfernder Weise für Senioren und Behinderte der Stadt tätig ist, aber einzelne der o. g. Kriterien nicht erfüllt werden.
- Die letzte Auszeichnung für die gleiche ehrenamtliche Tätigkeit liegt bereits fünf Jahre zurück.