Neues Anmeldeverfahren in Zwickauer Kitas ab August

veröffentlicht am: 19.05.2011

Das Amt für Schule, Soziales und Sport informiert:

Ab 1. August 2011 führt das Amt für Schule, Soziales und Sport gemeinsam mit den Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft ein neues Anmeldeverfahren in allen 48 Kindertageseinrichtungen und 12 -pflegestellen ein. Neu-Anmeldungen sind dann nur noch mit der ZwiKi-Karte möglich. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz außerhalb der Stadt ist.

Für Eltern, deren Kinder bereits eine Kindertageseinrichtung oder -pflegestelle besuchen, erfolgt die Umstellung auf die ZwiKi-Karte direkt in den Einrichtungen.

Derzeit wird in den Kitas geprüft, ob noch eine Vertragsbindung mit Eltern, die auf den Wartelisten stehen, bis 31. Juli 2011 zustande kommen kann. Die Eltern werden von den Leiterinnen informiert. 

All jene, die nicht mehr berücksichtigt werden können, müssen sich ab 1. August über das neue Verfahren mit der ZwiKi-Karte anmelden.

Die ZwiKi-Karte soll die seit vielen Jahren bestehende Anmeldemodalität über Wartelisten und damit verbundenen Mehrfachanmeldungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen ablösen.

Mit der ZwiKi-Karte wird dem Wunsch der Eltern nach längerfristiger Sicherheit einer Platzbereitstellung für ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung/-pflegestelle entsprochen. Die Einrichtungen erhalten mehr Handlungssicherheit bei der Planung ihrer Belegungsplätze.

 

Die wichtigsten Informationen im Überblick:

  • ZwiKi-Karte steht für die Abkürzung Zwickauer Kinder-Karte.
  • Die ZwiKi-Karte wird frühestens ab Geburt eines Kindes ausgehändigt. Diese gibt es nur auf Antrag und nach Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes sowie dem Personalausweis der Eltern kostenfrei im Bürgerservice der Stadt Zwickau, Hauptmarkt 1.
  • Sie wird nur einmal für jedes Kind ausgestellt und nur an die Eltern bzw. einen von ihnen bevollmächtigten Vertreter ausgehändigt.
  • Der Verlust der ZwiKi-Karte ist im Bürgerservice anzuzeigen. Den Eltern wird ersatzweise gegen eine Gebühr entsprechend der Satzung der Stadt Zwickau über die Erhebung von Verwaltungskosten für die Ausstellung für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten in Höhe von 6 Euro eine zweite Karte ausgehändigt.
  • Mit der ZwiKi-Karte können sich Eltern frühestens ein Jahr vor dem gewünschten Aufnahmetermin ihres Kindes in einer Zwickauer Kindertageseinrichtung oder -pflegestelle anmelden. Sie vereinbaren einen Termin mit der Leitung, können sich die Einrichtung anschauen und erhalten weitere Informationen (z.B. zur Eingewöhnungszeit). Zu diesem Termin muss auf jeden Fall die ZwiKi-Karte vorliegen.
  • Ein Vertragsverhältnis wird mindestens drei Monate vor Aufnahmetermin geschlossen.
  • Während des bestehenden Vertragsverhältnisses verbleibt die Karte in der Kindertageseinrichtung/-pflegestelle und wird den Personensorgeberechtigten erst mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wieder ausgehändigt.
  • Die ZwiKi-Karte wird einbehalten, wenn es Zahlungsrückstände gibt.

  

Beispiele:

Erstausstellung

Mit der Geburt eines Kindes sind Eltern berechtigt, sich auf Antrag eine ZwiKi-Karte im Bürgerservice der Stadt Zwickau, im Rathaus, Hauptmarkt 1, für ihr Kind aushändigen zu lassen. Das gilt gleichfalls für Familien und Alleinerziehende, die bereits ein oder mehrere Kinder haben.

Mit dieser Karte gehen die Eltern in eine kommunale oder freie Kindertageseinrichtung/-pflegestelle ihrer Wahl und erkundigen sich nach einem freien Platz für ihr Kind.

Ist eine Aufnahme ihres Kindes möglich, wird das in der ZwiKi-Karte Karte vermerkt und die Karte verbleibt in der Einrichtung. Die Leiterin dieser Einrichtung ist verpflichtet, spätestens ¼ Jahr vor Aufnahme des Kindes einen Termin mit den Eltern zur Vertragsunterzeichnung zu vereinbaren.

Ist in der von den Eltern aufgesuchten Einrichtung keine Unterbringung möglich, wird auch das in der ZwiKi-Karte vermerkt und die Eltern gehen mit ihrer Karte in eine nächste Einrichtung ihrer Wahl, bis Sie einen Platz für ihr Kind gefunden haben.

        

Einrichtungswechsel

Wenn ein Kind aus persönlichen Gründen in einer anderen Kindertageseinrichtung oder -pflegestelle untergebracht werden soll, müssen sich Eltern die ZwiKi-Karte rechtzeitig von der Leiterin aushändigen lassen, um mit dieser in der neuen Einrichtung vorsprechen zu können. Mit Aushändigung der ZwiKi-Karte wird das Vertragsende in dieser Einrichtung terminlich festgelegt.

Das Vorsprechen in der neuen Kindertageseinrichtung/-pflegestelle erfolgt wie bei Erstausstellung.

ZwiKi-Karte (1)
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