Die Zensus-Erhebungsstelle informiert
In wenigen Tagen ist es soweit: In Deutschland beginnt der Zensus 2011 - Die moderne Volkszählung. Dazu die wichtigsten Fakten.
Anders als bei traditionellen Volkszählungen werden beim registergestützten Zensus nicht mehr alle Einwohner befragt. Vielmehr werden hauptsächlich vorhandene Verwaltungsregister (Melderegister, Bundesagentur für Arbeit) genutzt.
Lediglich ein Drittel der sächsischen Bürger wird direkt befragt. Für die Haushaltebefragung wurden nach einem mathematischen Zufallsverfahren Anschriften ausgewählt. Alle Personen, die an dieser Anschrift wohnen, werden um Auskunft gebeten.
1. Wie läuft die Befragung ab?
Die Haushaltebefragung beginnt am 10. Mai 2011.
Wer für die Befragung ausgewählt wurde, ist nach § 18 Zensusgesetz zur Auskunft verpflichtet. Die Antwort muss wahrheitsgemäß und vollständig sein. Wer seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt, muss mit einem Zwangsgeld von mindestens 300 Euro rechnen. Wurde Ihre Anschrift im Rahmen der Stichprobenziehung für die Haushaltebefragung ausgewählt, dann wird sich ein Erhebungsbeauftragter mindestens eine Woche vorher mit einem Flyer (Faltblatt) ankündigen, um gemeinsam mit Ihnen das Interview durchzuführen. Dabei sind Sie jedoch nicht verpflichtet den Erhebungsbeauftragten in die Wohnung zu lassen. Sie können stattdessen den Fragebogen auch entgegennehmen, selbstständig ausfüllen und an die örtliche Erhebungsstelle Zwickau senden oder die Befragung alternativ im Internet durchführen. Die Gebäude- und Wohnungszählung wird postalisch durchgeführt. Auch hier besteht neben der postalischen Rücksendung die Möglichkeit den Fragebogen online auszufüllen.
Darüber hinaus werden auch alle Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften wie z. B. Studenten- oder Seniorenwohnheimen befragt.
2. Wer sind die Erhebungsbeauftragten?
Für die örtliche Erhebungsstelle Zwickau werden 89 Erhebungsbeauftragte im Einsatz sein, die für Ihre Tätigkeit umfassend und ausführlich geschult wurden. Die Erhebungsbeauftragten weisen sich mit einem speziellen Ausweis aus und sind damit berechtigt, im Auftrag der Erhebungsstelle Zwickau die Aufgaben eines Erhebungsbeauftragten nach dem Zensusgesetz wahrzunehmen.
Zur Geheimhaltung aller bei der Erfüllung des Auftrages bekannt gewordener Tatsachen wurden die Erhebungsbeauftragten umfassend verpflichtet.
3. Wird der Datenschutz gewährleistet?
Die beim Zensus 2011 erhobenen Daten dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden. Andere Behörden, wie z. B. das Finanzamt oder das Einwohnermeldeamt, haben keinen Zugriff auf die anonymisierten Daten, zudem gilt das sogenannte Rückspielverbot, d. h. es dürfen zwar Daten aus den Registern der Einwohnermeldeämter oder der Bundesagentur für Arbeit an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder übermittelt werden. Es ist aber nicht zulässig, Angaben der Befragten an diese oder andere Institutionen zurückzuspielen. Wenn beim Zensus zum Beispiel festgestellt wird, dass eine Person in einer Gemeinde wohnt, ohne dort gemeldet zu sein, darf deren Name keinesfalls an die Gemeinde weitergegeben werden. Das Rückspielverbot gilt immer: Die amtliche Statistik gibt Einzeldaten weder an die Polizei noch an das Finanzamt oder sonst eine Behörde.
Weitere Informationen und Musterfragebögen finden Sie im Internet unter www.zensus2011.de
Oder kontaktieren Sie die örtliche Erhebungsstelle:
0375 83 12-21, -22
Kostenfreie Servicenummer:
0800 1004096