Das Rechtsamt informiert:
Die Ermittlungen gegen drei Zwickauer Händler wegen unerlaubter Öffnung ihrer Geschäfte am 5. Dezember vergangenen Jahres konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Am Montag, 4. April 2011 ergingen Bußgeldbescheide auf Grundlage des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes an die drei betroffenen Unternehmen.
Dabei wurden empfindliche Geldbußen verhängt, deren Höhe aus datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht der Veröffentlichung unterliegen.
Die Geldbußen wurden, gemessen an Tat und Verantwortlichkeit, festgesetzt. Dabei fanden unter anderem Aspekte wie die Unternehmensgröße und die Anzahl der unerlaubt beschäftigten Arbeitnehmer Berücksichtigung.
Das Ordnungsamt führte am Sonntag, 5. Dezember 2010, Kontrollen durch und meldete den Verstoß an die damals noch zuständige Landesdirektion Chemnitz. Parallel dazu gingen dort auch Anzeigen wegen unerlaubter Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonntagen ein, welche an die Landesdirektion Dresden abgegeben wurden.
Die Behörden entschieden sich später für eine Zusammenlegung der Verfahren.
Nach längerer Klärung der Zuständigkeit für die Ahndung wurden der Stadt Zwickau Mitte Februar dann zunächst die Unterlagen der Landesdirektion Chemnitz übersandt. Grundlage für diese Entscheidung war das seit dem 1. Januar 2011 in Kraft getretene Ladenschlussgesetz, was besagt, dass Verstöße von den Gemeinden selbst geahndet werden müssen.
In der letzten Woche erhielt das Rechtsamt der Stadt Zwickau dann auch die Bußgeldakten von der Arbeitsschutzabteilung der Landesdirektion Dresden und konnte nun abschließend entscheiden.