Das Amt für soziale Angelegenheiten und das Schulverwaltungs- und Sportamt informieren:
Die vom Stadtrat am 23. April 2009 beschlossene Richtlinie der Stadt Zwickau zur Gewährung eines Zuschusses für gesunde Ernährung für Kinder und Jugendliche einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II muss mit Wirkung zum 31. März 2011 aufgehoben werden. Grund ist das durch die Bundesregierung beschlossene Bildungs- und Teilhabepaket, das ab 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. In dieser neuen Regelung ist unter anderem ein anteiliger Zuschuss für ein gemeinsames Mittagessen enthalten.
Die betroffenen Schüler und Schülerinnen bzw. deren Eltern wurden von der Verwaltung in einem Schreiben auf die neue Rechtslage hingewiesen und informiert, dass die städtische Richtlinie für gesunde Ernährung Ende des Monats aufzuheben ist. Ebenso wurde mitgeteilt, dass für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes das Jobcenter zuständig ist.
Die Oberbürgermeisterin hat den Leiter des Jobcenters ausdrücklich gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen ab 1. April weiterhin an der Essensversorgung teilnehmen können. Weitere Auskünfte erhalten bedürftige Familien im Jobcenter Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 5 oder telefonisch unter der Servicenummer 0375 60600.