Die Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte informiert:
Förderung für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund
START unterstützt Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die einen Haupt- oder Realschulabschluss mit dem Ziel eines höheren Abschlusses, einer Fachhochschulreife oder dem Abitur anstreben.
Noch bis Dienstag, 15. März haben sie die Möglichkeit sich im Schnellverfahren um ein Stipendium zu bewerben, ganz unabhängig von Schulform, Nationalität, Aufenthaltsstatus und Religionszugehörigkeit. Nach Vorabprüfung werden sie dann direkt aufgefordert, bis April die ausführliche Bewerbung nachzureichen.
Voraussetzung
Wichtig ist, dass sie die 9. oder 10. Klassenstufe (bei 13-jähriger Schulzeit) bzw. die 8. oder 9. Klassenstufe (bei 12-jähriger Schulzeit) besucht haben. Neben der schulischen Leistung überzeugen vor allem auch Persönlichkeit und Engagement.
Berücksichtigt werden darüber hinaus auch die Lebenssituation sowie die finanzielle Lage der Familie.
Der Weg zu einem Stipendium
Unter der neuen Informationsplattform http://www.start-stiftung.de/ finden Interessierte alles, was sie zur Beantragung eines Stipendiums und zum Studium wissen müssen.
Wer wird Stipendiat?
Die Auswahl der neuen Stipendiaten erfolgt nach persönlichen Bewerbungsgesprächen in der Regel vor den Sommerferien. Die Förderung durch das START-Stipendienprogramm beginnt mit dem nächsten Schuljahr.
Die START-Stiftung gGmbH
Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung gründete im September 2007 die START-Stiftung gemeinnützige GmbH, die das Stipendienprogramm seither durchführt. Zusammen mit ihren Kooperationspartnern möchte sie Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund signalisieren, dass sich Leistung in dieser Gesellschaft lohnt und dass ihr Engagement für diese Gesellschaft wertgeschätzt wird.
Die START-Förderung gilt nur für den ersten Bildungsweg.
Kontakt:
Monika Zenner, Gleichstellungs und Ausländerbeauftragte, Telefon 0375 831834 oder
E-Mail: monika.zenner@zwickau