Das Landratsamt Zwickau hat den am 25. November 2010 beschlossenen Haushalt der Stadt Zwickau genehmigt. Der am 7. Februar per Fax eingegangene Bescheid enthält insbesondere zwei Auflagen: Zum einen ist über die Bereinigung der zur Vollziehung ausgesetzten Gewerbesteuereinnahmen zu berichten und diese nachzuweisen. Zum anderen muss die Stadt im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung mit der Vorlage des Haushaltes 2012 nachweisen, dass spätestens ab dem Jahr 2015 angemessene Nettoinvestitionsmittel erwirtschaftet werden können.
Die Haushaltssatzung wird in der morgen erscheinenden Ausgabe des Pulsschlages bekannt gemacht und liegt vom 10. bis einschließlich 16. Februar 2011 im Amt für Finanzen aus. Nach dieser Auslegungsfrist erlangt die Haushaltssatzung Bestandskraft, so dass ab 17. Februar die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung beendet sein wird.
Den Pulsschlag finden Sie unter www.zwickau.de/amtsblatt.