Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:
Einschränkung nur am 23. Dezember
Bürgerinnen und Bürger können die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr auch nutzen, um etwaige Angelegenheiten bei der Stadtverwaltung zu erledigen. Diese hat zwischen 27. und 30. Dezember regulär geöffnet. Eine Einschränkung gibt es lediglich am Donnerstag, 23. Dezember. Die Ämter und Büros haben dann nur von 9 bis 12 Uhr geöffnet, die Besuchszeit am Nachmittag entfällt.
Die Öffnungszeiten im einzelnen:
- Donnerstag, 23.12.: 9 - 12 Uhr
- Montag, 27.12.: 9 - 12 Uhr
- Dienstag, 28.12.: 9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr
- Donnerstag, 30.12.: 9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr
Die Öffnungszeiten gelten nicht für nachgeordnete Einrichtungen, wie beispielweise Kindertagesstätten oder Kultureinrichtungen. Für diese treffen wie üblich gesonderte Regelungen zu.