Reguläre Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zwischen Weihnachten und Sylvester - Einschränkung nur am 23. Dezember

veröffentlicht am: 17.12.2010

Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:

Einschränkung nur am 23. Dezember

Bürgerinnen und Bürger können die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr auch nutzen, um etwaige Angelegenheiten bei der Stadtverwaltung zu erledigen. Diese hat zwischen 27. und 30. Dezember regulär geöffnet. Eine Einschränkung gibt es lediglich am Donnerstag, 23. Dezember. Die Ämter und Büros haben dann nur von 9 bis 12 Uhr geöffnet, die Besuchszeit am Nachmittag entfällt.

 

Die Öffnungszeiten im einzelnen:

  • Donnerstag, 23.12.: 9 - 12 Uhr
  • Montag, 27.12.: 9 - 12 Uhr
  • Dienstag, 28.12.: 9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr
  • Donnerstag, 30.12.: 9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nicht für nachgeordnete Einrichtungen, wie beispielweise Kindertagesstätten oder Kultureinrichtungen. Für diese treffen wie üblich gesonderte Regelungen zu.

  • Presse- und Ober-bürgermeisterbüro

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1
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    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr
    Mathias Merz
    Leiter & Pressesprecher

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    Telefonnummer: +49 375 831801
    Fax: +49 375 831899