Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes zu den Öffnungszeiten an den Adventssonntagen

veröffentlicht am: 03.12.2010

Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat heute mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass am kommenden Sonntag (5. Dezember 2010) die Geschäfte in der Stadt Zwickau nicht geöffnet werden dürfen. Gleichzeitig steht damit fest, dass die durch Verordnung für den vierten Advent (19. Dezember 2010) freigegebene Öffnung der Geschäfte bestehen bleibt. Der Gerichtsbeschluss, der in der Stadtverwaltung heute Vormittag einging, ist nicht anfechtbar und damit endgültig. Er entspricht erwartungsgemäß dem Ergebnis des Mediationsverfahrens, das am Mittwoch in Bautzen stattgefunden hatte.

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