Wie der Landkreis Zwickau mitteilt, können Hochwasser-Opfer seit vergangener Woche finanzielle Unterstützung beantragen. Der Antrag ist spätestens bis zum 30. September 2010 bei der Kommune, in der sich das geschädigte Objekt befindet, einzureichen.
Die Anträge zur Vergabe von Zuwendungen zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, an Grundstücken, an Einrichtungs- und Bedarfsgegenständen durch das Augusthochwasser 2010 sind in den Bürgerservicestellen des Landratsamtes des Landkreises Zwickau sowie in Gemeindeverwaltungen und im Bürgerbüro der Stadt Zwickau erhältlich.
Ebenso stehen sie im Internet unter http://www.landkreis-zwickau.de/ zum Download bereit. Dort ist auch die entsprechende Vergaberichtlinie verfügbar.
Für diese Zuwendungen zur Schadensbeseitigung des Hochwassers vom 6. bis 8. August 2010 stehen derzeit rund 20 000 € zur Vergabe bereit. Der nicht rückzahlbare Zuschuss ist für Notfälle gedacht, die insbesondere keine Leistungen aus anderen staatlichen Hilfsprogrammen erhalten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen mit bis zu zehn Angestellten sowie Vereine und Verbände. Über die Zuwendungen entscheidet der Landkreis auf Vorschlag eines Vergabegremiums.