Gehölzschutzsatzung der Stadt Zwickau unverändert gültig

veröffentlicht am: 13.08.2010

Das Umweltbüro informiert:

Mit dem Ende des Schnittverbotes am 30. September und dem beginnenden Herbst werden auch in diesem Jahr wieder verstärkt Gehölzschnittarbeiten durch die Garten- und Grundstückseigentümer erfolgen. Das Umweltbüro macht vorsorglich darauf aufmerksam, dass die bereits für das Frühjahr angekündigte Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes hinsichtlich des Geltungsbereiches von Baum- und Gehölzschutzsatzungen bislang vom Landtag noch nicht verabschiedet und veröffentlicht wurde. Damit gelten die Bestimmungen der Gehölzschutzsatzung der Stadt Zwickau vom 30.10.2002 weiterhin uneingeschränkt für das Stadtgebiet.

Für Fragen steht das Umweltbüro zur Verfügung (Telefon: 83 36 50 oder 83 36 01 oder 83 36 09).

  • Presse- und Ober-bürgermeisterbüro

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr
    Mathias Merz
    Leiter & Pressesprecher

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 831801
    Fax: +49 375 831899