Das Umweltbüro informiert:
Mit dem Ende des Schnittverbotes am 30. September und dem beginnenden Herbst werden auch in diesem Jahr wieder verstärkt Gehölzschnittarbeiten durch die Garten- und Grundstückseigentümer erfolgen. Das Umweltbüro macht vorsorglich darauf aufmerksam, dass die bereits für das Frühjahr angekündigte Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes hinsichtlich des Geltungsbereiches von Baum- und Gehölzschutzsatzungen bislang vom Landtag noch nicht verabschiedet und veröffentlicht wurde. Damit gelten die Bestimmungen der Gehölzschutzsatzung der Stadt Zwickau vom 30.10.2002 weiterhin uneingeschränkt für das Stadtgebiet.
Für Fragen steht das Umweltbüro zur Verfügung (Telefon: 83 36 50 oder 83 36 01 oder 83 36 09).