Schülerbeförderungskosten und Zuschuss für gesunde Ernährung

veröffentlicht am: 13.07.2010

Stadt Zwickau gewährt auch im neuen Schuljahr wieder finanzielle Unterstützung

Im Schuljahr 2010/2011 werden die Rückzahlung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten und der Zuschuss für gesunde Ernährung unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

Schülerbeförderungskosten:

  • Der Zuwendungsempfänger hat mit Bescheid vom Landratsamt Zwickau eine Schülerjahresfahrkarte erhalten.
  • Der Hauptwohnsitz des Zuwendungsempfängers ist Stadt Zwickau.
  • Die besuchte Schule ist eine kommunale öffentliche der Stadt Zwickau.

Folgende Unterlagen sind beim Schulverwaltungs- und Sportamt, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau einzureichen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Rückzahlung der Schülerbeförderungskosten (wird vom Landratsamt gemeinsam mit der Schülerjahresfahrkarte verschickt)
  • Nachweis über die Einzahlung des Eigenanteils (Kontoauszug muss beigefügt werden) Hinweis: Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn der Nachweis über die Einzahlung an das Landratsamt dem Antrag auf Rückzahlung beigefügt ist)

Hinweis:

Die Bescheide zur Schülerbeförderung und die Schülerjahresfahrkarten werden vom Landkreis Zwickau, Landratsamt, Straßenverkehrsbehörde Glauchau während der Sommerferien bis spätestens zum Beginn des neuen Schuljahres 2010/2011 verschickt.

 

Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses für gesunde Ernährung von Kindern und Jugendlichen:

  • Der Zuwendungsempfänger ist von Hartz IV betroffen, d. h. es werden Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII bezogen.
  • Der Hauptwohnsitz des Zuwendungsempfängers befindet sich in der Stadt Zwickau.
  • Der besuchte Kindergarten bzw. die besuchte Schule (bis einschließlich 10. Klasse) befindet sich in Zwickau.

 

Wichtiger Hinweis:

Die finanzielle Zuwendung wird ausschließlich nur dann gewährt, wenn eine der beiden Leistungsvarianten (SGB II oder SGB XII) gegeben ist.

 

Folgende Unterlagen sind beim Schulverwaltungs- und Sportamt, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau einzureichen:

  • vollständig ausgefüllter bereits an die Schüler ausgehändigter Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für gesunde Ernährung
  • dem Antrag müssen die ersten beiden Seiten in kopierter Form des aktuell - mindestens ab August - gültigen Bewilligungsbescheid für Leistungen nach SGB II oder SGB XII, der das 2. Schulhalbjahr 2010/2011 erfasst, beigefügt sein

Hinweis:

Der Zeitraum der Beantragung läuft im Halbjahresrhythmus, beginnt mit dem Schuljahresanfang 2010/2011 und endet am 31.01.2011.

  • Presse- und Ober-bürgermeisterbüro

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