Stadt Zwickau gewährt auch im neuen Schuljahr wieder finanzielle Unterstützung
Im Schuljahr 2010/2011 werden die Rückzahlung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten und der Zuschuss für gesunde Ernährung unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
Schülerbeförderungskosten:
- Der Zuwendungsempfänger hat mit Bescheid vom Landratsamt Zwickau eine Schülerjahresfahrkarte erhalten.
- Der Hauptwohnsitz des Zuwendungsempfängers ist Stadt Zwickau.
- Die besuchte Schule ist eine kommunale öffentliche der Stadt Zwickau.
Folgende Unterlagen sind beim Schulverwaltungs- und Sportamt, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau einzureichen:
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Rückzahlung der Schülerbeförderungskosten (wird vom Landratsamt gemeinsam mit der Schülerjahresfahrkarte verschickt)
- Nachweis über die Einzahlung des Eigenanteils (Kontoauszug muss beigefügt werden) Hinweis: Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn der Nachweis über die Einzahlung an das Landratsamt dem Antrag auf Rückzahlung beigefügt ist)
Hinweis:
Die Bescheide zur Schülerbeförderung und die Schülerjahresfahrkarten werden vom Landkreis Zwickau, Landratsamt, Straßenverkehrsbehörde Glauchau während der Sommerferien bis spätestens zum Beginn des neuen Schuljahres 2010/2011 verschickt.
Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses für gesunde Ernährung von Kindern und Jugendlichen:
- Der Zuwendungsempfänger ist von Hartz IV betroffen, d. h. es werden Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII bezogen.
- Der Hauptwohnsitz des Zuwendungsempfängers befindet sich in der Stadt Zwickau.
- Der besuchte Kindergarten bzw. die besuchte Schule (bis einschließlich 10. Klasse) befindet sich in Zwickau.
Wichtiger Hinweis:
Die finanzielle Zuwendung wird ausschließlich nur dann gewährt, wenn eine der beiden Leistungsvarianten (SGB II oder SGB XII) gegeben ist.
Folgende Unterlagen sind beim Schulverwaltungs- und Sportamt, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau einzureichen:
- vollständig ausgefüllter bereits an die Schüler ausgehändigter Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für gesunde Ernährung
- dem Antrag müssen die ersten beiden Seiten in kopierter Form des aktuell - mindestens ab August - gültigen Bewilligungsbescheid für Leistungen nach SGB II oder SGB XII, der das 2. Schulhalbjahr 2010/2011 erfasst, beigefügt sein
Hinweis:
Der Zeitraum der Beantragung läuft im Halbjahresrhythmus, beginnt mit dem Schuljahresanfang 2010/2011 und endet am 31.01.2011.