Mit 57 Maßnahmen wird Konsolidierungsziel von 48,4 Mio. Euro erreicht
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24. Juni das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2010 bis 2013 beschlossen. Es beinhaltet insgesamt 57 Maßnahmen mit denen Zwickau in den nächsten Jahren finanziell handlungsfähig bleiben kann. Insgesamt galt es, ein Konsolidierungsziel von 48,4 Mio. Euro zu erreichen.
Dem Beschluss vorausgegangen waren intensive Beratungen im Finanzausschuss sowie in und zwischen den Stadtratsfraktionen. Als Grundlage dienten die von der Stadtverwaltung im ersten Quartal des Jahres erarbeiteten 70 Vorschläge. Diese Liste war am 17. April zunächst mit Vertretern der Fraktionen in einer Klausurberatung besprochen und am 20. April in einem Pressegespräch vorgestellt worden. Informiert wurde über die Arbeit am Haushaltssicherungskonzept auch im Pulsschlag Nr. 08 vom 21. April. Das Haushaltssicherungskonzept machte sich insbesondere in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise erforderlich. Diese schlägt sich hauptsächlich im Einnahmenbereich in Form von Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer und vor allem durch drastische Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen vor allem ab dem Jahr 2011 nieder. Vor diesem Hintergrund verpflichtete das Landratsamt Zwickau die Stadt, bis spätestens 30. Juni ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten.
Das Konzept geht von einem Konsolidierungsbedarf von insgesamt 48,4 Mio. Euro aus. War man im April noch von fast drei Millionen Euro weniger ausgegangen, musste inzwischen noch Mittel aufgrund der derzeit unklaren Fortführung der ARGEn eingerechnet werden. Zur Minimierung dieses Fehlbetrages können zunächst noch freie Rücklagemittel sowie Mittel aus der Verbesserung des Jahresergebnisses 2009 in Höhe von insgesamt 17,2 Mio. Euro berücksichtigt werden. Es verbleibt ein Konsolidierungsbedarf von 31,2 Mio. Euro.
Der Großteil der nun beschlossenen Maßnahmen mit einem Gesamtbetrag von fast 13,7 Mio. Euro betrifft die Stadtverwaltung selbst. Die entsprechenden Punkte tragen mit etwa 44 % zur Haushaltssicherung bei. Etwa 30 % aller Maßnahmen entfallen auf Vermögensveräußerungen, der Abbau freiwilliger sozialer Leistungen schlägt mit nicht einmal 10 %, die Anhebung von Hebesätzen mit ca. 5 % zu Buche.
Bürgerinnen und Bürger sind vor allem direkt durch die Abschaffung des zweiten kostenfreien Vorschuljahrs in den Kindertagesstätten und durch den Verzicht auf die Semesterbeitragsrückerstattung betroffen. Hinzukommt die Schließung von zwei Mittel- und einer Grundschule sowie die Anhebung des Hebesatzes bei der Grundstuer B von 450 auf 470 v.H.
Trotz dieser Einschnitte bleiben eine Reihe anderer freiwilliger sozialer Leistungen erhalten. Zu diesen gehören die Erstattung der Elternbeiträge für die Schülerbeförderung, der Essengeldzuschuss für von Hartz IV betroffene Kinder, das Begrüßungsgeld für Neugeborene, die Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe oder der Wohlfahrtspflege, die Förderung von Vereinen und Selbsthilfegruppen und auch die Unterstützung des Stadtverbandes der Kleingärtner. Das Haushaltssicherungskonzept sichert außerdem, dass bereits beschlossene bzw. begonnene Investitionsmaßnahmen planmäßig realisiert werden können. Nicht möglich wird es aber sein, in den kommenden Jahren neue Bauvorhaben zu beginnen.
Zu einzelnen Maßnahmen des Konzeptes sind nun noch gesonderte Beschlüsse im Stadtrat erforderlich. Beispiele hierfür sind die Schließung von Schulen oder die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer, welche mit dem Beschluss zum Haushaltsplan 2011 erfolgt. Die Abschaffung des zweiten kostenfreien Vorschuljahres und der Rückerstattung des Semesterbeitrages wurde bereits in der Sitzung am vergangenen Donnerstag beschlossen.
Die Liste der Maßnahmen finden Sie auf Seite 4: